Bessere Qualitätsinfrastruktur in Entwicklungs- und Schwellenländern

BMZ und PTB treffen Vereinbarung über den Ausbau ihrer langfristigen Zusammenarbeit

Qualitätsinfrastruktur – wer sie aufbaut, schafft für sein Land die notwendigen Rahmenbedingungen für einen fairen Handel und industrielle Entwicklung sowie für einen wirksamen Verbraucher-, Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutz. Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) seit vielen Jahren den Aufbau von Qualitätsinfrastrukturen in Schwellen- und Entwicklungsländern. Im Mai 2020 haben BMZ und PTB eine neue Vereinbarung unterzeichnet, die den Auftrag der PTB deutlich ausbaut: Das Volumen für den Aufbau von Qualitätsinfrastruktur in Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit soll zukünftig jährlich mindestens 15 Millionen Euro betragen. „Die PTB ist auf dem Gebiet der Qualitätsinfrastruktur eine weltweit hoch angesehene Institution. Wir wollen mit der PTB auch in Zukunft eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Hierfür ist die jetzt geschlossene Vereinbarung ein wichtiger Meilenstein“, sagt Gunther Beger, Abteilungsleiter im BMZ und Unterzeichner der Vereinbarung.

Seit rund 60 Jahren unterstützt die PTB das BMZ beim Aufbau einer Qualitätsinfrastruktur in Schwellen- und Entwicklungsländern. In diesem Förderungsbereich finanziert das BMZ zurzeit 72 Vorhaben weltweit, von denen die deutliche Mehrzahl, 52 Vorhaben, von der PTB umgesetzt werden. Der PTB-Fachbereich Internationale Zusammenarbeit berät dabei Partnerländer bei der Entwicklung und Nutzung einer bedarfsgerechten und international anerkannten Qualitätsinfrastruktur. Zu einer funktionsfähigen Qualitätsinfrastruktur gehören Metrologie, Normung, Akkreditierung, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung. Sie sorgen für Vertrauen in Messergebnisse von z. B. Gewicht, Volumen, Temperatur oder Radioaktivität sowie in die Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen wie beispielsweise medizinische Analysen. Dazu PTB-Präsident Prof. Dr. Joachim Ullrich: „Die PTB sieht sich in der gesellschaftlichen Verantwortung die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit ihrer Fachexpertise im Bereich der Qualitätsinfrastruktur zu unterstützen und freut sich über den Wunsch des BMZ diese Arbeit noch weiter auszubauen. Unser besonderes Augenmerk werden wir auf Afrika legen.“

So wird die PTB beispielsweise die Mitgliedsstaaten der 2019 gegründete afrikanischen Freihandelszone AfCFTA (African Continental Free Trade Area) beim Aufbau einer international anerkannten Qualitätsinfrastruktur unterstützen. Der afrikanische Kontinent weist in diesem Bereich allerdings eine große Heterogenität auf. Die Spannbreite reicht von Ländern wie Südafrika und Ägypten, die bereits auf internationalem Niveau agieren, bis hin zu Ländern mit völlig unzureichenden qualitätssichernden Dienstleistungen. Der Abbau von technischen Handelshemmnissen ist jedoch nur dann möglich, wenn in allen Ländern der AfCFTA die Übereinstimmung der gehandelten Waren und Dienstleistungen mit vereinbarten Normen und gesetzlichen Vorschriften gewährleistet ist. Ferner müssen diese Verfahren der Konformitätsüberprüfung gegenseitig anerkannt werden. Hier berät die PTB auf panafrikanischer, nationaler und regionaler Ebene in Bezug auf organisatorischen Aufbau, arbeitsteilige Vorgehensweisen, Harmonisierung von Normen sowie einheitliche Regulierungen und fördert die Vernetzung mit internationalen Gremien. Der Aufbau einer digitalen Informationsplattform gehört dazu wie der Ausbau besserer Messkompetenz in Laboratorien und Unternehmen.

Entwicklungsinvestitionsfonds soll Marktchancen deutscher Unternehmen in Afrika erhöhen

Berlin – Unternehmen, die in Afrika investieren wollen, können sich ab sofort um Förderung im Rahmen des Entwicklungsinvestitionsfonds bewerben. Der Startschuss für das Programm „AfricaConnect“, das deutschen und europäischen Firmen offensteht, fiel heute Abend in Berlin.

„Den Unternehmen, die in Afrika investieren wollen, fehlt heute oft die passende Finanzierung. Deshalb geht nur ein Prozent der deutschen Auslandsinvestitionen nach Afrika. Das muss sich ändern, weil auch Afrika sich ändert – dort liegen die künftigen Wachstumsmärkte: In den nächsten zehn Jahren wird in Afrika mehr gebaut, als in den letzten hundert Jahren in Europa. Sechs der zehn am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften sind in Afrika. Länder wie Äthiopien, Elfenbeinküste oder Ghana haben ein Wirtschaftswachstum von sieben Prozent. Bei dieser Entwicklung sollte die deutsche Wirtschaft dabei sein. Wichtig ist jetzt, dass wir vom Finanzminister die nötigen Finanzmittel erhalten, um die neuen Angebote in möglichst großer Anzahl umsetzen zu können. Nur so können wir das Versprechen der Bundesregierung an Afrika auch einlösen: Bis zu einer Milliarde Euro für den Förderrahmen für mehr Investitionen des Mittelstands in Afrika“, so Bundesentwicklungsminister Gerd Müller.

„Die Einforderung guter Regierungsführung, eine Verstärkung der Privatinvestitionen und fairer Handel – das sind die drei Säulen der neuen Entwicklungszusammenarbeit mit afrikanischen Staaten. Notwendig ist dazu jetzt eine Verstärkung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere um Technologie- und Bildungstransfers auszubauen. Mit dem neuen Instrument des Entwicklungsinvestitionsfonds schaffen wir jetzt den Einstieg in ein afrikanisches Mittelstandsförderungsprogramm mit neuen attraktiven Rahmenbedingungen für Privatinvestitionen. Auf nach Afrika, dort liegen die Zukunftsmärkte!“, so der Minister weiter.

Künftig erhalten deutsche und europäische Unternehmen für ihre Projekte in Afrika Kredite zu attraktiven Konditionen. Entscheidend für eine Förderung ist die wirtschaftliche, ökologische und entwicklungspolitische Nachhaltigkeit der Investition. So müssen geförderte Projekte vor Ort einen Mehrwert schaffen – Ausbildung, qualifizierte Arbeitsplätze, neue Perspektiven für junge Menschen. Die DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft berät, prüft und begleitet Unternehmen während des gesamten Investitionszyklus.

Minister Müller: „Mit dem Entwicklungsinvestitionsfonds schließen wir eine Förderlücke. Dem Mittelstand bieten wir eine Teilung des Risikos bei Geschäften in Afrika an. So kann zum Beispiel ein Textilunternehmen profitieren und seine Produktionsstätte in Afrika ausweiten. Und wir fördern die aufstrebende afrikanische Startup-Szene. Mehr Kapital bedeutet auch mehr Jobs vor Ort! Das sind genau die Angebote, die sich Unternehmen und afrikanische Partner wünschen: Moderne Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit der Wirtschaft, und Unterstützung für Reformen in Afrika. Das ist ganz auf der Linie des Marshallplans mit Afrika und unserer Reformpartnerschaften: Wer das Investitionsklima verbessert, bürokratische Hürden abbaut und Korruption bekämpft, profitiert.“

Insgesamt besteht der Entwicklungsinvestitionsfonds aus drei Komponenten:

  • ​​„AfricaConnect“ startet ab sofort und ist ein Finanzierungsangebot für private Unternehmen mit Hauptsitz in der EU, das den klassischen Mittelstand fördert. Umgesetzt wird das Angebot von der DEG. Aber auch private Unternehmen mit Sitz in Afrika werden gefördert, wenn sie europäische Anteilseigner oder langfristige Vertragsbedingungen mit europäischen Partnern haben. Es können Darlehen zwischen 750.000 und 4 Millionen Euro für entwicklungsrelevante Investitionen in Afrika finanziert werden, die Laufzeiten betragen drei bis sieben Jahre. Unternehmen müssen sich dazu am unternehmerischen Risiko beteiligen (mindestens 30 Prozent Eigenbeteiligung an der Investitionssumme) und erkennbar zur Entwicklung des Zielmarktes beitragen – etwa eine direkte Beschäftigungswirkung vor Ort zu guten Arbeitsbedingungen oder auch die Einführung neuer Technologien oder innovativer Dienstleistungen in afrikanischen Märkten. Die politischen und wirtschaftlichen Risiken werden durch eine einzigartige Risikoteilung abgemildert, denn das Darlehen wird wie Eigenkapital behandelt und muss im Stressfall nicht vorrangig bedient werden.
  • „AfricaGrow“ startet im Lauf des Jahres 2019 und stellt Wachstumskapital für kleine und mittlere Unternehmen in Afrika in unterschiedlichen Risikoklassen zur Verfügung. Denn nur mit einer breiteren Kapitalbasis können diese Unternehmen auch in Wachstum und mehr Arbeitsplätze investieren. Der bei der KfW Entwicklungsbank aufgesetzte „AfricaGrow“-Dachfonds investiert in afrikanischen KMU-Wagnis- und Eigenkapitalfonds, damit diese zusätzliche Unternehmen fördern können. Damit werden die lokalen Finanzmarktstrukturen in Afrika entscheidend gefördert. Die DEG beteiligt sich an „AfricaGrow“ und sendet so ein wichtiges Signal an private Investoren.
  • Das „Wirtschaftsnetzwerk Afrika“ bündelt Beratungs- und Unterstützungsangebote der Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit, um den Markteintritt deutscher Mittelständler sowie die Ausweitung der Geschäftstätigkeit in afrikanischen Wachstumsmärkten zu erleichtern. Ab dem zweiten Halbjahr 2019 wird es eine einheitliche Ansprechstruktur für Unternehmen geben.

Das Bundesentwicklungsministerium startet gemeinsam mit der DEG und der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) zu einer Roadshow durch Deutschland, um die neuen Angebote vor Ort bei den Unternehmen vorzustellen. Für Informationen können Unternehmen und Verbände die AWE kontaktieren.​ https://www.wirtschaft-entwicklung.de

 

Digitale Innovationen für Entwicklungsländer: BMZ unterstützt World Summit Award

Lokale digitale Innovationen fördern und auszeichnen: Mit Unterstützung des Entwicklungsministeriums (BMZ) finden dieses Jahr die Innovationstage des World Summit Awards erstmals in Deutschland statt. Aus 400 Bewerbungen wählt eine internationale Jury die fortschrittlichsten digitalen Ideen aus, die Lösungen für soziale Probleme in aller Welt bieten. Der Schwerpunkt liegt auf Innovationen in Afrika.

Entwicklungsminister Gerd Müller: „Digitale Lösungen bieten riesige Chancen, insbesondere für Afrika: Kleinbauern können fernab der nächsten Stadt per SMS aktuelle Marktpreise abrufen und so angemessene Preise für ihre Waren verlangen. Werdende Mütter werden mit Hilfe von Apps regelmäßig an notwendige Vorsorgetests erinnert. 3D-Drucker können vor Ort aus recyceltem Material lebenswichtige Prothesen herstellen. Die Möglichkeiten für Entwicklungssprünge sind unbegrenzt – ich bin beeindruckt von der Vielfalt der Innovationen.“

Alexander Felsenberg, Vorstand des World Summit Award Deutschland: „Der World Summit Award trägt dazu bei, dass die hier präsentierten Ideen in den Heimatländern Anwendung finden und so auch zu den Initiativen der Bundesregierung im Bereich Digitalisierung beitragen können – sei es als Inspiration oder als mögliche Partner vor Ort.“

Bewerben konnten sich Unternehmen und junge Start-ups mit ihren digitalen Anwendungen in acht verschiedenen Kategorien, die von Gesundheit, Bildung und Umwelt bis hin zu Urbanisierung, Wirtschaft und Handel reichen. Alle prämierten Initiativen müssen zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen beitragen. Ziel ist, Innovationen in Entwicklungsländern zu fördern. Dies steht in Zusammenhang mit einer breiten Initiative „Make-IT“ der deutschen Wirtschaft und Zivilgesellschaft zur Förderung von Tech-Start-ups.

 

Beispiele aus der Praxis

Die Mobilanwendung „Farmerline“ in Ghana beispielsweise versendet Nachrichten an Abonnenten mit Informationen über Marktpreise, damit die Landwirte den tagesaktuellen Wert ihres Produkts kennen. Denn obwohl mehr als die Hälfte der Bevölkerung Ghanas im Agrarsektor beschäftigt ist, leben viele Kleinbauern fernab der lokalen Marktplätze und sind beim Verkauf ihrer Waren auf Zwischenhändler angewiesen.

Ein anderes Beispiel aus Südafrika: Die vor Ort entwickelte App „hearScreen“ ermöglicht Hörtests mit günstigen Mitteln. Gesundheitshelfer machen die Tests per Smartphone und ganz normalen Kopfhörern. Die Ergebnisse werden per SMS oder E-Mail an die Eltern verschickt. Bei Verdacht auf Hörschäden stellt hearScreen eine Verbindung zu einem Hörspezialisten her. Die Qualität leidet nicht unter der kostengünstigen Methode: die Tests sind klinisch valide.

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Bundesregierung will UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung umsetzen

„Gemeinsam verantworten – Zukunft gestalten“

„Gerade in weltpolitisch schwierigen Zeiten ist verantwortungsvolle Nachhaltigkeitspolitik kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Erklärtes Ziel der gesamten Bundesregierung ist es, die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern in Deutschland, Europa und der Welt ambitioniert umzusetzen,“ so heißt es in der Presseerklärung zur Erklärung „Gemeinsam Verantwortung wahrnehmen und Zukunft gestalten“, die der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung unter der Leitung des Chefs des Bundeskanzleramts Peter Altmaier am 24. April 2017 beschlossen hat.

Für alle, die für nachhaltige Entwicklung arbeiten, ist dieser Beschluss bedeutsam. Desegen hier der Wortlaut, zitiert nach dieser Quelle:

Gemeinsam Verantwortung wahrnehmen und Zukunft gestalten
Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung
Erklärung vom 24. April 2017

In der Verabschiedung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2015 liegt ein klares Bekenntnis zur gemeinsamen Verantwortung aller Staaten, rund um den Globus für gute Lebensperspektiven heutiger und künftiger Generationen zu sorgen. Der Beschluss der Agenda 2030 hat gezeigt, dass ein globaler Schulterschluss in den zentralen Herausforderungen unserer Zeit möglich ist. Die nachhaltige Gestaltung unserer Welt ist gegenwärtig das ehrgeizigste Vorhaben, an dem sich alle Nationen beteiligen und dabei auf einem einzigartig legitimierten Konsens aufbauen können. Die Agenda 2030 eröffnet damit unschätzbare Kooperations- und Zukunftsperspektiven.

I.

Im April 1987 veröffentlichte die Brundtland-Kommission ihren wegweisenden Abschlussbericht. Darin definierte sie Nachhaltige Entwicklung als eine „Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen“. Heute, 30 Jahre später, ergreifen immer mehr Staaten auf Grundlage der Agenda 2030 Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung. Damit stellt sich die internationale Staatengemeinschaft der größten Herausforderung des 21. Jahrhunderts: Allen Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen ohne dabei unseren Planeten zu zerstören.

In vielen Bereichen erfordert dies einen grundlegenden Wandel unseres Handelns. Dieser Wandel verlangt uns viel ab. Er eröffnet aber auch ungeheure Chancen, wenn wir ihn mit Mut, Klugheit und Fantasie gemeinsam angehen. Gute Nachhaltigkeitspolitik setzt national und international erhebliche wirtschaftliche Potenziale frei, indem sie nachhaltige Innovationen und Investitionen in zukunftsträchtige Technologien und Unternehmen fördert und damit dauerhaft Arbeitsplätze schafft und sichert. Sie stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, wenn wirtschaftliche Veränderungsprozesse mit sozialen Verbesserungen einhergehen, die sich am Gebot der Gerechtigkeit orientieren, Menschen in allen Lebensphasen einbeziehen, die Gleichstellung sichern und niemanden zurücklassen. Sie sichert die natürlichen Grundlagen unseres Lebens, indem sie die ökologischen Belastungsgrenzen unseres Planeten respektiert.

II.

Den Chancen und Fortschritten im Nachhaltigkeitsbereich steht eine Vielzahl krisenhafter Entwicklungen auf der Welt gegenüber. Teilweise wächst angesichts der anstehenden Veränderungen und der Komplexität der globalen Zusammenhänge der Wunsch nach einfachen und allein nationalstaatlichen Antworten.

Doch Hungersnöte, Pandemien, Finanzkrisen, Klimawandel, Terrorismus, Kriege und Flüchtlingsströme zeigen deutlich: Die großen Herausforderungen unserer Zeit sind vielschichtig und machen vor unseren nationalen Grenzen nicht Halt. Viele aktuelle Krisen und Probleme liegen letztlich auch in der Nichtbeachtung des Prinzips einer nachhaltigen Entwicklung begründet. Das Verschieben unserer Aufgaben auf nachfolgende Generationen oder in andere Regionen der Welt ist ungerecht und kann langfristig keinen Erfolg haben. Nur mit einer Ausrichtung von Lebens- und Wirtschaftsweise auf eine nachhaltige Entwicklung kann dauerhaft Wohlstand geschaffen, Frieden erreicht und letztlich das Überleben der Menschen auf diesem Planeten gesichert werden.

Nachhaltigkeit ist die ebenso visionäre wie vernünftige Antwort auf die Frage nach einer gerechten Gestaltung der Globalisierung. Die Menschen auf der Welt verbindet weit mehr als sie trennt. Die Verantwortung für die Zukunft der Menschheit tragen wir alle gemeinsam; die Probleme dieser Welt werden wir nur zusammen lösen können–zum Wohle der heutigen und künftigen Generationen. Den Vereinten Nationen kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Aber auch die Europäische Union und andere Foren der Zusammenarbeit wie G7 / G20 können und müssen dazu wichtige Beiträge leisten.

Politik für eine nachhaltige Entwicklung erfordert deshalb gerade jetzt nicht weniger, sondern mehr Zusammenarbeit, lokal, regional, national und international. Weder verschweigt noch ignoriert sie die Komplexität der Welt und ihrer wissenschaftlichen Fakten, sondern erklärt sie ehrlich und trägt ihr mit anspruchsvollen, transparenten Lösungsansätzen Rechnung. Die Agenda 2030 eröffnet Akteuren die Möglichkeit, auf einer gemeinsam vereinbarten Grundlage neu zusammenzukommen und durch Erfolge bei ihrer Umsetzung Vertrauen zu- und ineinander aufzubauen; damit kann sie dazu beitragen, Konflikte zu bewältigen. Sie macht konkrete Fortschritte zu ihrem Maßstab und gewinnt so das Vertrauen der Menschen in die Glaubwürdigkeit und Lösungsfähigkeit des Staats.

III.

Die erfolgreiche Umsetzung der Agenda 2030 ist gerade auch in weltpolitisch schwierigen Zeiten kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Neben der Bereitschaft zur internationalen Kooperation erfordert dies vor allem die Entwicklung und Umsetzung kraftvoller operativer Konzepte.

Nachhaltige Entwicklung muss als Leitprinzip der Politik auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene bei Maßnahmen in sämtlichen Politikfeldern beachtet werden. Mit der Agenda 2030 verfügen wir dafür weltweit über einen Kompass, der alle Akteure einbezieht und ihnen eine gemeinsame Orientierung gibt.

Die von der Bundesregierung Anfang 2017 beschlossene Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der Agenda 2030 in, durch und mit Deutschland. Mit ihr reiht die Bundesregierung ihre Beiträge in die globalen Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung ein und nimmt ihre Verantwortung für die Auswirkungen unseres Handels innerhalb und jenseits der Landesgrenzen wahr. National wie international setzen wir uns für eine Politik der Verantwortung ein.

Wir sind fest entschlossen, gemeinsam mit unseren nationalen und internationalen Partnern unsere Welt nachhaltig zu gestalten, damit alle Menschen ein gutes Leben in einer intakten Umwelt führen können –heute und in Zukunft.

 

Wie geht es weiter mit dem Bündnis für nachhaltige Textilien?

Das Bündnis für nachhaltige Textilien (BnT, kurz: Textilbündnis) ist ein Zusammenschluss von Unternehmen und Organisationen mit dem Ziel, die Arbeits- und Lebensbedingungen in der Textilindustrie in Niedriglohnländern zu verbessern. Die Initiative wurde im Oktober 2014 unter Federführung des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gegründet und ist eine Reaktion auf den Einsturz einer Textilfabrik in Sabhar, Bangladesch, in welcher viele internationale Textilkonzerne ihre Produkte fertigen ließen.

Ziele und Stand des Textilbündnisses

Offizielles_Logo_-_tex_rgb150_deZiel des Bündnisses für nachhaltige Textilien ist es, die soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit entlang der gesamten Textilkette kontinuierlich zu verbessern. Nach langer Konfrontation der Anspruchsgruppen hat die Bundesregierung damit eine beispielhafte Multi-Stakeholder-Initiative aus Unternehmen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft zur Durchsetzung von Umwelt- und Sozialstandards zusammen geführt. Ein Durchbruch war der Beitritt fast aller deutschen Unternehmen der Branche.

Die Beteiligten haben sich auf Bündnisstandards verständigt, um zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern der Textil- und Bekleidungsindustrie beizutragen. Bei der Verfolgung der sozialen und ökologischen Ziele wird der Aspekt der Wirtschaftlichkeit von Unternehmen maßgeblich berücksichtigt. Auch Grenzen der Machbarkeit, im Besonderen von kleinen und mittelständischen Unternehmen, werden beachtet.

Der Erfolgsdruck stieg, als das Textilbündnis im November 2016 sogar in die deutschen Nachhaltigkeitststrategie einbezogen wurde. Der Umsatzanteil der Mitglieder des Textilbündnisses am deutschen Textil- und Bekleidungsmarkt ist nun ein Indikator, um nachhaltige Entwicklung weltweit zu messen. Derzeit beträgt der Anteil der Mitglieder bereits mehr als die Hälfte. Wesentlich ist jedoch, welche Verbesserungen durch das Textilbündnis für die Arbeiterinnen in der Textilindustrie erreicht werden. Hierfür ist noch nichts bewirkt worden. Das Textilbündnis wurde in April 2016 im Bundestag entsprechend kontrovers bewertet.

Dabei ist derzeit die Definition der Umsetzungsanforderungen für die sozialen und ökologischen Standards und deren Bewertung noch nicht abgeschlossen. Das System für das Monitoring, Reporting und den Reviewprozess des BnT ist erst am entstehen. Im Rahmen des mühselig vereinbarten Review-Prozesses müssen alle Mitglieder bis Ende Januar 2017 auf Grundlage der individuellen Ausgangslagen eigene Roadmaps mit Zielsetzungen erstellt haben. Als inhaltliche Grundlage haben die drei Fach-Arbeitsgruppen Sozialstandards und existenzsichernde Löhne, Chemikalien- und Umweltmanagement sowie Naturfasern Schlüsselfragen und Indikatoren definiert, mit deren Hilfe die Mitglieder ihre Ausgangslage erheben. Die Umsetzung in 2017 gilt als „Jahr des Übens„. Anfang 2018 wird die Erfüllung der Ziele durch eine unabhängige Dritte Instanz überprüft und verifiziert.

Otto Group und Seidensticker steuern Textilbündnis mit

Nachdem sie die Entwicklung des Textilbündnisses tatkräftig unterstützt hat, ist die Otto Group 2015 in den Steuerungskreis gewählt worden. Der Steuerungskreis des Bündnisses für nachhaltige Textilien hat vier neue Mandate verteilt, darunter an den Einzelhandelskonzern Otto Group sowie das Unternehmen Textilkontor Walter Seidensticker.

Ebenfalls mit von der Partie sind die Verbände HDE und Textil + Mode. „Mit der Wahl des neuen Steuerungskreises stellt das Textilbündnis die Weichen für die Zukunft der Initiative“, so Andreas Streubig, Bereichsleiter Corporate Responsibility der Otto Group. Im Juni hatte die Otto Group ihren Beitritt in das Textilbündnis der Bundesregierung angekündigt und gleichzeitig eine internationale Ausweitung des Büdnisses gefordert.

Erfolgsfaktoren

Als Erfolgsfaktoren für das Textilbündnis sehe ich:

  • Strukturelle Veränderungen in den Produktionsländern können nur gemeinsam vom Bündnis angegangen werden, nicht von einzelnen Unternehmen.
  • Es werden nur glaubwürdige Verifizierungssysteme als Nachweis für die Erfüllung der sozialen und ökologischen Standards anerkannt (hoher Grad an Transparenz und Wirkungsmessung sowie Multistakeholder-Ansatz).
  • Die Berichterstattung der Unternehmen stellt die Wirkung der Umsetzungsmaßnahmen in den Produktionsländern, bezogen auf die sozialen und ökologischen Bündnisziele dar.
  • Die öffentliche Berichterstattung der Unternehmen ermöglicht eine belastbare Bewertung der Unternehmensperformance bezogen auf ökologische und soziale Standards.
  • Maßnahmen zur Umsetzung in den öffentlichen Beschaffungsprozessen folgen.
  • Wirksame Sanktionen gegenüber Unternehmen zum Beispiel im Rahmen des CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes, werden eingeführt und Straf- und Bußgeldsanktionen angehoben.

Risiken

Als Herausforderungen sehe ich derzeit:

  • Eine Standardentwicklung dauert mehrere Jahre, weil die gesamte Lieferkette mit Anbau, Spinnerei, Färberei usw. einbezogen werden muss.
  • Wesentliche Faktoren (z.B. Existenzsichernde Löhne, Arbeitssicherheit, Wassermanagement) müssen parallel durch internationale Standards fixiert werden.
  • Fairtrade und andere haben bereits die Kriterien im Umwelt- und im Sozialbereich vorangebracht. Dies darf nicht gedoppelt oder unterlaufen werden.
  • Wenn die Standards gesenkt werden, können umstrittene Discounter Mitglied bleiben, aber ambitionierte Unternehmen haben geringeren Nutzen oder steigen aus, wie bereits geschehen.
  • Firmen könnten einzelne Produkte auf fair umstellen – und nicht ihre ganze Produktion.
  • Das BnT ist von den Anspruchsgruppen aus Deutschland dominiert, während Lösungen in einer derart globalisierten Branche nur international gefunden werden können. Die Ziele sind im internationalen Kontext zu positionieren, bleibt die große Herausforderung.
Start der „Addis Tax Initiative“: Nachhaltige Entwicklung finanzieren – Eigenbeiträge stärken

Addis Abeba (BMZ) – Am Rande der UN-Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba hat BMZ-Staatssekretär Dr. Friedrich Kitschelt als Vertreter Deutschlands heute gemeinsam mit den internationalen Partnern die „Addis Tax Initiative“ gestartet. Ziel ist, den Entwicklungsländern Unterstützung in der Entwicklung ihrer Steuer- und Zollsysteme anzubieten, damit diese ihre Steuerquoten langfristig erhöhen können. Denn: Steuereinnahmen sind der Schlüssel für nachhaltige und erfolgreiche Entwicklungsfinanzierung. Sie werden für die Finanzierung von Entwicklung ebenso benötigt wie private Investitionen und vor allem in ärmeren Ländern ODA.

Bereits bei der Eröffnung der Konferenz in Addis am Montag hatte Bundesminister Dr. Gerd Müller größere Eigenanstrengungen der Entwicklungs- und Schwellenländer gefordert: „Die weitere Verstärkung der ODA-Mittel ist wichtig und Deutschland geht hier mit gutem Beispiel voran. ODA-Mittel sind aber kein Ersatz für Eigenanstrengungen und Investitionen, sondern eine Ergänzung.“

Steuereinnahmen stellen eine stabile und wachsende Grundlage für Entwicklung dar und stärken die Beziehung der Bürger zu ihrem Staat: Steuerzahler wollen mitbestimmen. „Investitionen in Steuersysteme sind hoch wirksame Investitionen in die Zukunft. Wer Steuersysteme fördert, stärkt damit zugleich die Demokratie“, betont Staatssekretär
Dr. Friedrich Kitschelt.
Allerdings benötigen viele Entwicklungsländer Unterstützung bei der Entwicklung fairer und transparenter Steuersysteme.

Mit der Addis Tax Initiative wird die Zusammenarbeit im Bereich öffentliche Finanzen und Steuern deutlich verstärkt: Die beteiligten Geberländer wollen ihre technische Zusammenarbeit im diesem Bereich bis 2020 verdoppeln. Neben der Entwicklung ihrer eigenen Steuersysteme soll den Entwicklungsländern die Beteiligung an der internationalen Steueragenda ermöglicht werden, damit internationale Steuervermeidung und
-hinterziehung effektiv bekämpft werden kann. Bereits 32 Länder sind der Initiative beigetreten.

Deutschland ist einer der führenden Geber für die Stärkung der öffentlichen Finanzen in den Partnerländern. Als Basis dient das 2014 veröffentlichte BMZ-Konzept „Good Financial Governance“. Derzeit werden etwa 30 zwischenstaatliche Vorhaben z.B. in Ghana, Kenia, Ruanda oder El Salvador wie auch regionale Vorhaben wie zur Förderung der Steuerharmonisierung in der Ostafrikanischen Gemeinschaft unterstützt. Um diese Unterstützung zu koordinieren, hat Deutschland die Plattform „International Tax Compact“ gegründet. Sie soll den Dialog über gerechtere und effektivere Steuersysteme zwischen Geber- und Entwicklungsländern fördern.

Das vollständige Kommuniqué zur Addis Tax Initiative finden Sie hier (PDF, englisch) sowie eine mit den USA, Großbritannien und den Niederlanden abgestimmte Pressemitteilung (PDF, englisch) hier.

Inclusive Business Action Network startet in Berlin

Launch des Inclusive Business Action Networks (IBAN)

Inclusive Business-Ansätze weltweit stärker verankern

Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung vom 18. bis 20. November 2014 in Berlin geht das Inclusive Business Action Network (IBAN) offiziell an den Start. Ziel des Netzwerks ist, Inclusive Business-Ansätze weltweit stärker zu verankern. Diese Ansätze binden die rund vier Milliarden Menschen am unteren Ende der Einkommenspyramide (Base of the Pyramid – BoP), die in der Regel keinen Zugang zu lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen haben, als Kunden, Produzenten oder Mitarbeiter ein und tragen so dazu bei, deren Lebensbedingungen zu verbessern.

Das IBAN verbindet Unternehmen, die Inclusive Business-Ansätze nutzen, mit multilateralen Institutionen, Initiativen, Netzwerken und Investoren. Zentrales Element ist dabei die unabhängige IBAN-Plattform: Über sie haben die Akteure des Netzwerks Zugang zu umfassenden Informationen, Services und Schulungen – und den direkten Draht zu potenziellen Partnern. Das IBAN setzt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) um.

An der Auftaktveranstaltung nehmen zahlreiche Vertreter von Unternehmen, aber auch von internationalen Organisationen wie der UN und internationalen Entwicklungsbanken teil, ebenso wie Investoren und Vertreter aus internationaler Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Die Teilnehmer haben dort die Gelegenheit, Themenschwerpunkte zu setzen, Best-Practice-Beispiele kennen zu lernen und sich mit anderen Akteuren zu vernetzen. Die Eröffnungsrede am Donnerstag hält der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Thomas Silberhorn. Ebenfalls zugegen sein werden Preisträger renommierter internationaler Wettbewerbe wie der G20 Challenge on Inclusive Business Innovation, des Seed Awards, des Economic Inclusion Ecosystem Fund sowie des Women in Business Awards 2014. Quelle: GIZ.


Kontakt: Arne H. Theissen, ib-action-network @ giz.de

Entwicklung des thematischen Portfolios der GIZ und aktuelle Handlungsfelder

Bei einem sektorübergreifenden Facharbeitskreistreffen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH am 22. Septenber 2014 in Eschborn wurden Umfang und Qualität der Zusammenarbeit mit der privaten Consultingwirtschaft besprochen.

Joachim Prey stellte wichtige Trends in der Internationalen Zusammenarbeit (IZ) und der Technischen Zusammenarbeit (TZ) dar.

  • MDG/SDG und Post2015 Prozess: Die Entwicklungsländer differenzieren sich, Entwicklungshilfe (ODA) ist ein Auslaufmodell. Der DAC sieht Zahl der EL auf 30 abnehmen, ODA wird darauf konzentriert. Technische Zusammenarbeit muss in die IZ übergehen.
  • Development Effectiveness: Obwohl der Zenit der Effizienz-Diskussion überschritten ist, sind viele Partnerländer selbstbewusster geworden und reden stark mit. Sie hinterfragen die Rolle „weißer Experten“ und deren Auswahl.
  • Erweiterte Institutionenlandschaft: Auch andere Fachinstitutionen (z.B. Deutsche Welle), Verbände und Privatwirtschaft bekommen öffentliche Aufträge in der IZ. Entwicklungsbank der BRIC Sund andere regionale Strukturen wachsen auch ohne die Industrieländer.
  • Fragile Kontexte: Krisen und Kriege nehmen zu, EZ wird zur Stabilisierung und Überlebenshilfe eingesetzt. Da bedeutet neue Chancen vom Sahel bis Afghanistan, aber auch neue Risiken.
  • Rohstoff Wissen: Erfahrungen der EL sind zunehmend als Praxiswissen anerkannt und ausgetauscht. Lern- und Dialogplattformen sind bei Partnern beliebter als Fachexpertise der GIZ. Web 2.0 wird zunehmend zum Wissensmanagement genutzt, ohne dass die TZ mithält.
  • „Made with Germany“ – IZ mit Deutschland greift auf das politische Modell von Frieden, Entspannung und Sozialstaat zurück. Heute wird vor allem begrüßt, was Deutschland aus eigener Erfahrung bieten kann. Die Partnern fragen deutsche Lösungen für globale Wettbewerbsfähigkeit bei Technologie und Innovation, Arbeitsmarkt, usw. nach. Dagegen ist die europäische Einigung kein passendes Modell mehr für andere Regionen.

Die GIZ gliedert ihr Portfolio in Leistungsschwerpunkten (LSP), bisher sind dies:

  • Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung (NaWi)
  • Governance
  • Gesundheit/Soziale Sicherung
  • Bildung
  • Umwelt/Klima/Biodiversität
  • Wasser
  • Energie/Transport/Infrastruktur
  • Ländliche Entwicklung
  • Sicherheit/Wiederaufbau/Frieden

Ein besonders deutliches Wachstum verzeichnen in den letzten Jahren die Themenfelder Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Governance und Umwelt/ Klima/ Biodiversität.
Ein leichter Rückgang entstand zuletzt im LSP Sicherheit/Wiederaufbau/Frieden durch den Wechsel der entwicklungsfördernden und strukturbildenden Übergangshilfe (ESÜH) vom BMZ ins Auswärtige Amt.
Ein leichter Rückgang entstand im LSP Sicherheit/Wiederaufbau/Frieden durch den Wechsel der entwicklungsfördernden und strukturbildenden Übergangshilfe (ESÜH) ins Auswärtige Amt. Die Nachfrage nach Kombiprodukten (z.B. Lokale und Regionale Wirtschaftsentwicklung) steigt und damit die Anforderungen an abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit. Siehe GIZ Unternehmensbericht 2013

Von weiter zunehmender Bedeutung sind innovative fachübergreifende Ansätze, wie z.B. Betreibermodelle für Berufsbildungseinrichtungen, Beratung von EU Struktur und Kohäsionsfonds, Resilient Cities, Reformpolitik in EU Mitgliedsstaaten, Forschungsförderung Horizon 2020, Inklusion von Minderheiten (Roma), Wash for Millions, Innovationszentren, Risikominimierung in agrarischen Lieferketten, Integriertes Meeres- und Küstenzonenmanagement, Bekämpfung illegalen Handels mit Naturressourcen, Grenzmanagement, Flüchtlinge und Migration, sowie Stärkung von EZ/IZ Agenturen.

Mehr dazu:

Trends in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und der GIZ

Dialogforum der GIZ mit spezialisierten Consultingfirmen

Bei einem sektorübergreifenden Facharbeitskreistreffen am 22. September 2014 in Eschborn haben sich die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und die private Consultingwirtschaft über gemeinsame Perspektiven und Herausforderungen ausgetauscht. Vertreten waren ausgewählte auf Entwicklungszusammenarbeit (EZ) spezialisierte Consultingfirmen aus Deutschland. Das Treffen ist eines der wichtigsten Dialogplattformen der GIZ mit ihren Dienstleistern. Die Veranstaltung mit 51 Teilnehmenden fand um zweiten Mal statt und soll jährlich wiederholt werden.

Als Bereichsleiter des Fach- und Methodenbereiches (FMB) der GIZ leitete Joachim Prey die Veranstaltung ein und betonte die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Consultingwirtschaft für die GIZ. Die GIZ richtet sich gerade neu aus um schneller auf die Marktlage eingehen zu können und u.a. um stärkere Querbezüge zwischen Themen und Innovationsfähigkeit ermöglichen. Daraus könnte sich in 2015 auch die Frage stellen ob die thematischen Zuschnitte der Facharbeitskreise (FAKs) noch aktuell sind. Die FAK sind offen für Firmen, die für oder mit der GIZ zusammenarbeiten, die Mitgliedschaft ist persönlich, es entstehen daraus keine Wettbewerbsvorteile. Die Teilnahme sollte auf eine arbeitsfähige Größe beschränkt bleiben. In einigen FAK arbeitet auch die Entwicklungsbank KfW mit.

Für die Consultingwirtschaft lobte Dr. Hans-Christoph Schaefer-Kehnert (GFA Consulting Group) die derzeitige Praxis der Facharbeitskreise als Ausdruck einer verbesserten Zusammenarbeit. Die „Orientierung für die Zusammenarbeit mit der Consultingwirtschaft“ sei partnerschaftlich orientiert. FAK als communities of practice seien für beide Seiten ein wertvolles Instrument im Wissensmanagement. Mit dem Auslandsausschuss des Verbandes Beratender Ingenieure (VBI) unterhält die GIZ eine vertrauensvolle Beziehung.

Frau Sonja Altevolmer-Beattie aus dem Vertragsmanagement der Abteilung Verträge-Einkauf-Logistik (VEL) stellte den fachlich-methodischen Austausch als zentrales Element der wirkungsorientierten Zusammenarbeit dar. Er bedeute einen Wettbewerbsvorteil für die GIZ. Unter http://www.giz.de/de/mit_der_giz_arbeiten/420.html sind die gültigen Dokumente mit den aktuellen Standards einsehbar.

Mehr dazu:

Hintergrund

Als Mitte der 90er Jahre einzelne Facharbeitskreise der Consultingwirtschaft in der GIZ durch ein formales Verfahren gegründet wurden, stand dieser Prozess u.a. im Zeichen der Etablierung von Vergabemechanismen (Short-Listing), um der Wahrnehmung der GIZ als (zu) dominant am Markt gezielt entgegenzuwirken. Heute besteht keine Verbindung mehr zu den Vergabeverfahren. In den Facharbeitskreisen (FAK), in denen ausgewählte Consultingfirmen vertreten sind, soll der enge sektorale Austausch erfolgen, der zur gemeinsamen Positionierung am internationalen Markt erforderlich ist. Des Weiteren ist eine gemeinsame Positionierung bei Ausschöpfung von Marktpotentialen, die nicht durch deutsche öffentliche Mittel gespeist werden, angestrebt.

Derzeit sind sieben FAK aktiv:

  • Berufliche Bildung und Arbeitsmarkt
  • Gesundheit und Soziale Sicherung
  • Governance
  • Privatwirtschaftsförderung
  • Regionale und kommunale Entwicklung (ReKomEnt)
  • Waldwirtschaft
  • Wasser

Etwa jährlich lädt die GIZ alle Facharbeitskreise in Form eines übersektoralen Treffens („Super-FAK“) zum Austausch über grundsätzliche Fragestellungen der Zusammenarbeit ein. Getrennt davon unterhalten die GIZ Projekte regionale Fachverbünde unter Beteiligung des Fach- und Methodenbereiches (FMB). Als offenes Dialogformat bietet die GIZ die Eschborner Fachtage 2016 und die Global Governance Conference 2015 in Bonn an.

Bericht von Karsten Weitzenegger