Gemeinsam gestalten: Migration aus Afrika nach Europa

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) nimmt in seinem Jahresgutachten 2020 erstmals Afrika in den Blick. Die „Afrika-Gipfel“ der EU, die Investorenkonferenz „Compact with Africa“ der G20 oder die „Agenda 2063“ der Afrikanischen Union zeigen, dass die weltpolitische Bedeutung dieses Kontinents zunimmt. Auch in der Migrationspolitik müssen Deutschland und Europa enger mit afrikanischen Staaten zusammenarbeiten. In seinem elften Jahresgutachten analysiert der SVR die Wanderungsbewegungen innerhalb Afrikas sowie aus Afrika nach Europa und Deutschland. Er beschreibt die Bedingungen und Folgen der Migration innerhalb und aus Afrika in andere Weltregionen sowie den Umgang der deutschen und europäischen Politik damit – und leitet daraus politische Empfehlungen ab, die über die aktuelle Corona-Krise hinaus gültig sind.

Berlin, 28. April 2020. Migration aus Afrika nach Europa? Dabei denken viele an jene verzweifelten Menschen, die von Nordafrika aus in Schlauchbooten in See stechen, um an der italienischen Küste zu landen. Tatsächlich ist das Wanderungsgeschehen in und aus Afrika mit seinen sehr unterschiedlichen Herkunfts-, Ziel- und Transitregionen deutlich vielfältiger. „Die meisten Medien berichten vor allem über Fluchtmigration. Daneben gibt es aber auch Arbeitsmigration, Migration von Studierenden und Hochqualifizierten, Heirats- und Familienmigration sowie zirkuläre Wanderungsbewegungen – innerhalb des afrikanischen Kontinents und, in geringerem Maße, auch interkontinental“, sagt Prof. Dr. Petra Bendel, die Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR). Wenig beachtet ist außerdem die Tatsache, dass afrikanische Staaten auch Ziel internationaler Migration sind, und dass einige von ihnen zu den Ländern gehören, die weltweit am meisten Flüchtlinge aufnehmen. „Es fehlt uns in Deutschland und Europa an Wissen über das Wanderungsgeschehen in und aus Afrika. Aber nur auf Basis einer soliden Bestandsaufnahme ist es möglich, Migration gemeinsam zu gestalten. Hierzu will der SVR beitragen“, begründet Prof. Bendel den thematischen Fokus des diesjährigen Jahresgutachtens.

Die EU verwendet derzeit viel Geld und Mühe darauf, irreguläre Migration aus Afrika zu unterbinden. „Migrationspolitik ist aber mehr als Grenzkontrolle“, so die SVR-Vorsitzende. Der SVR unterstützt darum die Idee, dass Deutschland gemeinsam mit anderen europäischen Staaten innerhalb der EU aktiv nach neuen Formen der Kooperation mit afrikanischen Staaten sucht. „Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 sollte hierfür genutzt werden. Die Bundesregierung sollte außerdem dafür Sorge tragen, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das jüngst in Kraft getreten ist, auch in afrikanischen Staaten Wirkung entfaltet. Ergänzend dazu sollte ein Weg für Menschen eröffnet werden, die keine akademische oder berufliche Qualifikation vorweisen können.“

Transnationale  Ausbildungspartnerschaften eröffnen

Die Bundesregierung sollte dafür Sorge tragen, dass das jüngst in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch in afrikanischen Staaten Wirkung entfaltet. Beispielsweise eröffnet das Gesetz grundsätzlich Interessierten die Möglichkeit, zu   Ausbildungszwecken nach Deutschland einzureisen. Dazu sollten kooperative  rojekte vor Ort gefördert und mit ausgewählten Herkunftsländern bilaterale Absprachen getroffen werden, etwa über transnationale   Ausbildungspartnerschaften. Ergänzend sollte ein Weg für jene eröffnet werden, die keine akademische oder berufliche  Qualifikation vorweisen können. Sie werden in diesem Gesetz bislang nicht berücksichtigt. Neuerdings werden  auch junge Menschen gesehen, die für eine berufliche Ausbildung nach Deutschland kommen und – sofern sie es wünschen – im nächsten Schritt als Fachkräfte im Arbeitsmarkt bleiben. Bislang sind solche Aufenthalte im Rahmen von Berufsbildungsexporten eine Ausnahme. Es ist  jedoch denkbar, dass die Marke ‚Training made in Germany‘ auch bei den Auszubildenden in afrikanischen Ländern eine Signalwirkung entfaltet.

Der SVR schlägt ein temporäres Arbeitsvisum gegen ‚Kaution‘ als neuen regulären Weg nach Europa vor.

Unter bestimmten Voraussetzungen sollten Migrantinnen und Migranten aus Afrika die Möglichkeit erhalten, bei dem europäischen Staat, den sie ansteuern, eine Art ‚Kaution‘ zu hinterlegen. Im Gegenzug können sie regulär einreisen und einen temporären Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit erhalten. Wenn sie anschließend fristgerecht ausreisen, erhalten sie dieses Geld wieder zurück. „Ein solches Visum würde es auch Arbeitnehmern ohne formale Qualifikation ermöglichen, kontrolliert einzureisen und könnte so irreguläre Migration reduzieren. Es wäre zugleich ein Instrument, um mit afrikanischen Staaten zu kooperieren“, sagt Prof. Panu Poutvaara, Ph.D., SVR-Mitglied und Wirtschaftsexperte. „Mit den temporär befristeten, aber nicht zwangsläufig einmaligen Aufenthalten soll zugleich das Potenzial von Migration für die Entwicklung im Herkunftsland aktiviert und genutzt werden. Die Zugewanderten sollen nach Ablauf des Visums zurückkehren und ihre Ersparnisse und neu gewonnenen Kontakte nutzen, um im Heimatland eine Firma zu gründen, in den Arbeitsmarkt einzusteigen oder in die Landwirtschaft zu investieren. Das kann Prozesse zirkulärer Migration initiieren, von denen alle Seiten profitieren, und so auch einen Beitrag zur Entwicklungszusammenarbeit leisten.“

Flüchtlingsschutz: Finanzierung sichern, neue Modelle erproben, Resettlement ausweiten.

Einige afrikanische Länder wie Uganda, der Sudan und Äthiopien gehören zu den Staaten, die weltweit am meisten Flüchtlinge aufnehmen. Die humanitären Organisationen, die Flüchtlinge dort versorgen, haben aber schwerwiegende Finanzierungsprobleme. Die Europäische Union sollte daher die Mittel für die humanitäre Flüchtlingshilfe erhöhen, und die Mitgliedstaaten der EU sollten ihre Resettlement-Kontingente ausbauen. Angesichts der Lage in Transitländern wie Libyen und auf dem Mittelmeer plädiert der SVR dafür, neue staatliche Missionen zur Seenotrettung auf europäischer Ebene einzusetzen und zu koordinieren. In Libyen werden viele Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten derzeit in Haftanstalten verbracht. „Diese müssen geschlossen und ihre Insassen und Insassinnen evakuiert werden. Notfalls sollte hier eine ‚Koalition der Aufnahmewilligen‘ vorangehen und diese Menschen aufnehmen“, sagt die SVR-Vorsitzende Prof. Bendel. „Zugleich muss an einer dauerhaften Form der Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU gearbeitet werden.“

Rückkehrpolitik kooperativer und nachhaltiger gestalten.

„Die Rückkehrpolitik ist ein notwendiger Bestandteil einer gemeinsam gestalteten Migrationspolitik“, sagt der Stellvertretende SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Daniel Thym. „Die von der EU definierten legitimen Ziele, den Grenzschutz zu verbessern und Migration wirksam zu kontrollieren, lassen sich aber nur gemeinsam mit afrikani­schen Regierungen erreichen. Dass ausreisepflichtige Personen nicht in ihre Herkunftslän­der zurückgeführt werden können, liegt derzeit hauptsächlich an der mangelnden Kooperation der Herkunftsstaaten. Hier müssen Lösungen gefunden werden, die auch die legitimen Interessen dieser Staaten berücksichtigen. Im Gegenzug zu Rücknahmevereinbarungen mit afrikanischen Staaten kann befristete Erwerbsmigration nach Europa erleichtert werden, wie es das SVR-Modell für temporäre Arbeitsvisa vorsieht.“ Wie wirksam bestehende Programme zur freiwilligen Rückkehr in afrikanische Länder sind, diese Frage ist bislang noch zu wenig erforscht. Der SVR empfiehlt, diese Programme zu evaluieren und sie besser zu koordinieren. Für eine nachhaltige Rückkehr sollten die Erfahrungen der Betroffenen stärker berücksichtigt und die Reintegrationsprogramme langfristiger gestaltet werden.

Prognosen zukünftiger Migrationsbewegungen sind unsicher.

Zu einer nüchternen und realistischen Betrachtung gehört es, anzuerkennen, dass die demografische Entwicklung auf den beiden Kontinenten in unterschiedliche Richtungen geht: „In Europa stagniert die Bevölkerungszahl, und in einigen Ländern und Regionen geht sie sogar zurück, während sie in Afrika wächst“, sagt Prof. Bendel. „Der Blick auf die Demografie allein erlaubt aber noch keine Aussagen über künftige Migrationsbewegungen, denn es gibt keinen eindeutigen oder gar linearen Zusammenhang zwischen Bevölkerungswachstum und Auswanderung. Prognosen eines baldigen ungebremsten Zuzugs aus Afrika nach Europa sind von den aktuellen Daten nicht gedeckt und wissenschaftlich nicht haltbar.“ Der SVR empfiehlt, unter der anstehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft ein wissenschaftliches Netzwerk anzustoßen, das die Migrationsbewegungen in und aus Afrika untersucht. Es soll auf bereits vorhandenen Prognosetechniken und Forschungsergebnissen aufbauen und diese systematisieren.

Das SVR-Jahresgutachten „Gemeinsam gestalten. Migration aus Afrika nach Europa“ finden Sie hier.

Hamburg-Wahl: Kandidierende sprechen sich für Nachhaltige Entwicklungsziele #SDG aus

Zur Bürgerschaftswahl am 23. Februar habe ich zahlreiche Kandidierende gefragt, wie sie es im Hamburger Landesparlament mit der globalen 2030-Agenda halten werden.

Welchen Beitrag werden Sie in der Fraktion und im Landesparlament leisten, um in Hamburg die Umsetzung der Ziele für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen zu verbessern?

Bisher haben 29 Kandierende geantwortet, in allen Fällen positiv und detailreich, täglich werden es mehr. Das ist erfreulich, denn in den nächsten fünf Jahren muss die Politik vor Ort die Weichen immer mehr auf globale Nachhaltigkeit stellen. Das geht über die Legislaturperiode und die Stadtgrenzen hinaus. Gut zu wissen, dass die politisch entscheidenden Menschen hier mitdenken. Vielen Dank, dass Sie sich trotz Wahlkampf diese Mühe machen! Es geht um die Zukunft der Welt.

Alle Antworten werden auf abgeordnetenwatch.de veröffentlicht:

SPD

GRÜNE

CDU

LINKE

FDP

Hintergrund zur Frage

Die Regierungen haben versprochen, bis 2030 allen Menschen ein Leben in Würde ermöglichen und dazu den Frieden und die Freiheit in einer intakten Umwelt zu fördern. Die 17 Ziele (SDG) als konkrete Handlungsschritte der 2030-Agenda gelten weltweit. Eingebettet darin ist Klimaschutz ist ein gutes Beispiel, dass globale Ziele nur systematisch und mit Beteiligung aller erreichbar sind.

Der Senat hat dazu im Juli 2017 (Drucksache 21/9700) eine Bestandausnahme aller Ressorts vorgelegt, aber die Aktion offen gelassen. Staatliches Handeln ist dringend, braucht aber auch das Mitwirken aller, da es um soziale, wirtschaftliche und ökologische Veränderung geht.

Die Hamburger Zivilgesellschaft und viele Unternehmen haben diesen Weltzukunftsvertrag als nutzbares Leitbild erkannt, um ihre Beiträge zur gesellschaftlichen Transformation einzuordnen, die wir jetzt in unseren 20er Jahren leisten müssen. Dazu sind vielfältige Bündnisse entstanden. Im „Hamburger Ratschlag zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ haben sich Vereine und Verbände die Mühe gemacht, gemeinsam Forderungen an die Hamburger Politik zu erarbeiten. Das ist für die hier bedeutsamen Handlungsfelder unter www.2030hamburg.de dokumentiert.

Politik wirkt immer über die Landesgrenzen und Legislaturperioden hinaus. Der Streit darüber lohnt sich auch im Detail. Ich bitte Sie, diese Zukunftsthemen heute auf der Agenda zu halten und bei Entscheidungen nachvollziehbar zu bedenken. Viele Menschen fordern wie ich Nachhaltigkeit der Politik ein und geben bei den Bürgerschaftswahlen 10 Kreuze dafür.

abgeordnetenwatch.de

abgeordnetenwatch.de setzt sich durch Bürgerbeteiligung und Transparenz für eine selbstbestimmte Gesellschaft ein, in der jede:r gleich viel wert ist.

Nutzen Sie das Angebot, um Kandidierende in Hamburg gezielt zu befragen:
https://www.abgeordnetenwatch.de/hamburg

Ich habe meine Fragen auf die ersten Listenplätze aller Parteien verteilt, man kann dort aber nicht alle alles fragen. Irgendwann kommt der Spam-Filter. Falls Sie weitere Kandidierende fragen möchten, nur zu! Falls Sie kandidieren und auch eine Antwort geben möchten, schreiben Sie bitte in die Kommentare. Ich habe alle Antworten bis zum 19.02.2020 verlinkt, weitere können gern kommen. 😉

Fonds für Jugendaustausch mit Afrika zur Kompetenzentwicklung

Deutschland und die Afrikanische Union arbeiten zusammen, um Kompetenzen der jungen Generation für nachhaltige Entwicklung zu stärken. Karsten Weitzenegger unterstützt für INBAS im Auftrag der GIZ afrikanische Jugendorganisationen beim Aufbau von Partnerschaften für Azubi-Austausch.

Das BMZ hat jetzt einen Innovationsfonds aufgelegt, der innovative und integrative Ansätze des deutsch-afrikanischen oder trilateralen Jugendaustauschs zur Kompetenzentwicklung fördert. Es können Vorhaben in den Ländern Benin, Ghana, Südafrika, Tansania, Togo und Deutschland finanziert werden.

Das ist eine gute Gelegenheit für Partnerschaftsinitiativen, neue Ansätze der Kompetenzentwicklung auszuprobieren, die für die Ziele für nachhaltige Entwicklung SDG und die AU-Agenda 2063 wirken.

Mit dem Innovationsfonds können relativ leicht Kosten zwischen 2000 und 15000 Euro für Pilotprojekte im nächsten Jahr finanziert werden. Die Ausschreibungsunterlagen sind auf https://www.gfa-group.de/agyi/ in Englisch, Französisch und Swahili verfügbar. Die nächste Frist in schon am 15. November 2019, aber weitere Termine folgen bald. Der Fonds wird von der GFA Group unabhängig verwaltet.

Ich kann die Vergabe nicht beeinflussen, aber bei der Antragsstellung unterstützen. Wenn Sie mit Partnern aus einem der fünf Länder innovative Bildungsprojekte vorhaben, unterstütze ich gern bei der Formulierung und dem Kontakt zu unseren Alumni.

Weitere Informationen über die SDG finden Sie auf der Website:
https://sustainabledevelopment.un.org/?menu=1300
Auf der oben genannten Website findet der Antragsteller auch die detaillierten Definitionen und Indikatoren für jede SDG. Diese können sehr nützlich sein, um zu definieren, worauf sich die Anwendung konzentriert.

Die AU-Agenda 2063 mit ihren Bestrebungen und Zielen sieht wie folgt aus:
• Ein prosperierendes Afrika, das auf integrativem Wachstum und nachhaltiger Entwicklung basiert
o Ein hoher Lebensstandard, Lebensqualität und Wohlbefinden für alle Bürger
o Gut ausgebildete Bürger und Kompetenzrevolution, die von Wissenschaft, Technologie und Innovation getragen wird
o Gesunde und gut ernährte Bürger
o Transformierte Volkswirtschaften
o Moderne Landwirtschaft für mehr Produktivität und Produktion
o Umweltverträgliche und klimaresistente Volkswirtschaften und Gemeinschaften
• Ein integrierter Kontinent, der politisch geeint ist und auf den Idealen des Panafrikanismus und der Vision der afrikanischen Renaissance basiert
o Kontinentale Finanz- und Währungsinstitute sind etabliert und funktionsfähig
o Weltklasse-Infrastruktur durchquert Afrika
• Ein Afrika der guten Regierungsführung, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte, der Gerechtigkeit und der Rechtsstaatlichkeit
o Demokratische Werte, Praktiken, universelle Prinzipien der Menschenrechte, der Gerechtigkeit und der Rechtsstaatlichkeit sind verankert
o Fähige Institutionen und transformative Führung vorhanden
• Ein friedliches und sicheres Afrika
o Frieden, Sicherheit und Stabilität sind verankert
o Ein stabiles und friedliches Afrika
o Eine voll funktionsfähige und betriebsbereite APSA
• Afrika mit einer starken kulturellen Identität, einem gemeinsamen Erbe, Werten und Ethik
o Die kulturelle Renaissance Afrikas ist von herausragender Bedeutung
• Ein Afrika, dessen Entwicklung von den Menschen bestimmt wird, das sich auf das Potenzial der afrikanischen Bevölkerung, insbesondere ihrer Frauen und Jugendlichen, stützt und sich um Kinder kümmert
o Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen
o Engagierte und befähigte Jugendliche und Kinder
• Ein Afrika als starker, einheitlicher, widerstandsfähiger und einflussreicher Global Player und Partner
o Afrika als wichtiger Partner für globale Angelegenheiten und friedliches Zusammenleben
o Afrika übernimmt die volle Verantwortung für die Finanzierung der Entwicklung
Weitere Informationen zur AU Agenda 2063 mit ihren Zielen und Bestrebungen finden Sie auf der Website: https://au.int/en/agenda2063/goals

UNESCO-Weltkonferenz #ESD2030 zu Bildung für nachhaltige Entwicklung #BNE findet in Deutschland statt

Die Auftaktkonferenz zum UNESCO-Programm „Education for Sustainable Development:
Towards achieving the SDGs (ESD for 2030)“ wird in Deutschland stattfinden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) richtet gemeinsam mit der UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) vom m 17. bis 19. Mai 2021 (verschoben wegen Covid-19) in Berlin die Auftaktkonferenz zum auf zehn Jahre angelegten UNESCO-Programm zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele aus.

Karliczek: Bildung ist Grundlage nachhaltigen Handelns

Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Bildung ist die Grundlage nachhaltigen Handelns. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung können wir erreichen, wenn immer mehr Menschen zukunftsfähig denken und handeln. Deshalb ist Bildung für nachhaltige Entwicklung so wichtig. „ESD for 2030″ bündelt die Kräfte zahlreicher Engagierter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Im Juni 2020 werden wir mit Bildungsvertreterinnen und -vertretern aus der ganzen Welt in Berlin darüber diskutieren, wie wir dieses wichtige Zukunftsprogramm gemeinsam mit Leben füllen. Ich freue mich auf diese Konferenz, denn sie wird die Bedeutung von Nachhaltigkeit ins Zentrum rücken.“

UNESCO-Programm „ESD for 2030“

Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ist der Schlüssel für eine zukunftsfähige Gesellschaft. Daher hebt das neue UNESCO-Programm „Education for Sustainable Development: Towards achieving the SDGs (ESD for 2030)“ die Rolle von Bildung in der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen hervor.

Den Auftakt für das auf zehn Jahre angelegte Programm bildet eine von der UNESCO und dem BMBF ausgerichtete Konferenz, die vom 2.-4. Juni 2020 in Berlin stattfinden wird. Zu der dreitägigen Veranstaltung werden etwa 800 hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft aus allen UNESCO-Mitgliedstaaten erwartet. Die internationalen Experten werden bei der Konferenz über die strategische Ausgestaltung des neuen UNESCO-Programms beraten und Maßnahmen zur Umsetzung beschließen. Gemeinsam mit der UNESCO freut sich das BMBF, die Auftaktkonferenz in Berlin zu gestalten.

Unter der Federführung des BMBF hat die Bundesregierung 2017 den Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) mit konkreten Vorschlägen verabschiedet, wie nachhaltiges Handeln optimal gelernt und strukturell verstetigt werden kann. Ein Ziel des Nationalen Aktionsplans BNE liegt beispielsweise in der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in den Curricula, Lehrplänen und Ausbildungsordnungen sowie im informellen Lernen. Ein breites Netzwerk an Akteuren arbeitet an der Umsetzung mit: die Nationale Plattform, Fachforen, Partnernetzwerke und ein Jugendforum sind in den politischen Prozess eingebunden.

An Hochschulen, Schulen, Kitas und Kommunen, ebenso wie an zahlreichen Orten des informellen Lernens, wächst die Bedeutung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit. Nicht nur Schülerinnen und Schüler protestieren für mehr Klimaschutz, auch Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Ausbildende zeigen großes Interesse an kreativen Ideen und Strategien zur Vermittlung von Nachhaltigkeit. Umso wichtiger ist es, diese Themen langfristig in den Bildungsstrukturen zu verankern und somit verantwortungsbewusstes Denken und Handeln zu ermöglichen. In Deutschland geht die Umsetzung von BNE mit großen Schritten voran, die Wirksamkeit verantwortungsvollen Handelns lässt sich jedoch nur global sicherstellen. Dazu bietet die UNESCO-Konferenz „ESD for 2030“ vom 2.-4. Juni 2020 in Berlin den Auftakt.

Entwicklungsinvestitionsfonds soll Marktchancen deutscher Unternehmen in Afrika erhöhen

Berlin – Unternehmen, die in Afrika investieren wollen, können sich ab sofort um Förderung im Rahmen des Entwicklungsinvestitionsfonds bewerben. Der Startschuss für das Programm „AfricaConnect“, das deutschen und europäischen Firmen offensteht, fiel heute Abend in Berlin.

„Den Unternehmen, die in Afrika investieren wollen, fehlt heute oft die passende Finanzierung. Deshalb geht nur ein Prozent der deutschen Auslandsinvestitionen nach Afrika. Das muss sich ändern, weil auch Afrika sich ändert – dort liegen die künftigen Wachstumsmärkte: In den nächsten zehn Jahren wird in Afrika mehr gebaut, als in den letzten hundert Jahren in Europa. Sechs der zehn am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften sind in Afrika. Länder wie Äthiopien, Elfenbeinküste oder Ghana haben ein Wirtschaftswachstum von sieben Prozent. Bei dieser Entwicklung sollte die deutsche Wirtschaft dabei sein. Wichtig ist jetzt, dass wir vom Finanzminister die nötigen Finanzmittel erhalten, um die neuen Angebote in möglichst großer Anzahl umsetzen zu können. Nur so können wir das Versprechen der Bundesregierung an Afrika auch einlösen: Bis zu einer Milliarde Euro für den Förderrahmen für mehr Investitionen des Mittelstands in Afrika“, so Bundesentwicklungsminister Gerd Müller.

„Die Einforderung guter Regierungsführung, eine Verstärkung der Privatinvestitionen und fairer Handel – das sind die drei Säulen der neuen Entwicklungszusammenarbeit mit afrikanischen Staaten. Notwendig ist dazu jetzt eine Verstärkung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere um Technologie- und Bildungstransfers auszubauen. Mit dem neuen Instrument des Entwicklungsinvestitionsfonds schaffen wir jetzt den Einstieg in ein afrikanisches Mittelstandsförderungsprogramm mit neuen attraktiven Rahmenbedingungen für Privatinvestitionen. Auf nach Afrika, dort liegen die Zukunftsmärkte!“, so der Minister weiter.

Künftig erhalten deutsche und europäische Unternehmen für ihre Projekte in Afrika Kredite zu attraktiven Konditionen. Entscheidend für eine Förderung ist die wirtschaftliche, ökologische und entwicklungspolitische Nachhaltigkeit der Investition. So müssen geförderte Projekte vor Ort einen Mehrwert schaffen – Ausbildung, qualifizierte Arbeitsplätze, neue Perspektiven für junge Menschen. Die DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft berät, prüft und begleitet Unternehmen während des gesamten Investitionszyklus.

Minister Müller: „Mit dem Entwicklungsinvestitionsfonds schließen wir eine Förderlücke. Dem Mittelstand bieten wir eine Teilung des Risikos bei Geschäften in Afrika an. So kann zum Beispiel ein Textilunternehmen profitieren und seine Produktionsstätte in Afrika ausweiten. Und wir fördern die aufstrebende afrikanische Startup-Szene. Mehr Kapital bedeutet auch mehr Jobs vor Ort! Das sind genau die Angebote, die sich Unternehmen und afrikanische Partner wünschen: Moderne Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit der Wirtschaft, und Unterstützung für Reformen in Afrika. Das ist ganz auf der Linie des Marshallplans mit Afrika und unserer Reformpartnerschaften: Wer das Investitionsklima verbessert, bürokratische Hürden abbaut und Korruption bekämpft, profitiert.“

Insgesamt besteht der Entwicklungsinvestitionsfonds aus drei Komponenten:

  • ​​„AfricaConnect“ startet ab sofort und ist ein Finanzierungsangebot für private Unternehmen mit Hauptsitz in der EU, das den klassischen Mittelstand fördert. Umgesetzt wird das Angebot von der DEG. Aber auch private Unternehmen mit Sitz in Afrika werden gefördert, wenn sie europäische Anteilseigner oder langfristige Vertragsbedingungen mit europäischen Partnern haben. Es können Darlehen zwischen 750.000 und 4 Millionen Euro für entwicklungsrelevante Investitionen in Afrika finanziert werden, die Laufzeiten betragen drei bis sieben Jahre. Unternehmen müssen sich dazu am unternehmerischen Risiko beteiligen (mindestens 30 Prozent Eigenbeteiligung an der Investitionssumme) und erkennbar zur Entwicklung des Zielmarktes beitragen – etwa eine direkte Beschäftigungswirkung vor Ort zu guten Arbeitsbedingungen oder auch die Einführung neuer Technologien oder innovativer Dienstleistungen in afrikanischen Märkten. Die politischen und wirtschaftlichen Risiken werden durch eine einzigartige Risikoteilung abgemildert, denn das Darlehen wird wie Eigenkapital behandelt und muss im Stressfall nicht vorrangig bedient werden.
  • „AfricaGrow“ startet im Lauf des Jahres 2019 und stellt Wachstumskapital für kleine und mittlere Unternehmen in Afrika in unterschiedlichen Risikoklassen zur Verfügung. Denn nur mit einer breiteren Kapitalbasis können diese Unternehmen auch in Wachstum und mehr Arbeitsplätze investieren. Der bei der KfW Entwicklungsbank aufgesetzte „AfricaGrow“-Dachfonds investiert in afrikanischen KMU-Wagnis- und Eigenkapitalfonds, damit diese zusätzliche Unternehmen fördern können. Damit werden die lokalen Finanzmarktstrukturen in Afrika entscheidend gefördert. Die DEG beteiligt sich an „AfricaGrow“ und sendet so ein wichtiges Signal an private Investoren.
  • Das „Wirtschaftsnetzwerk Afrika“ bündelt Beratungs- und Unterstützungsangebote der Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit, um den Markteintritt deutscher Mittelständler sowie die Ausweitung der Geschäftstätigkeit in afrikanischen Wachstumsmärkten zu erleichtern. Ab dem zweiten Halbjahr 2019 wird es eine einheitliche Ansprechstruktur für Unternehmen geben.

Das Bundesentwicklungsministerium startet gemeinsam mit der DEG und der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) zu einer Roadshow durch Deutschland, um die neuen Angebote vor Ort bei den Unternehmen vorzustellen. Für Informationen können Unternehmen und Verbände die AWE kontaktieren.​ https://www.wirtschaft-entwicklung.de

 

Europäisch – Afrikanischer Jugendaustausch „Skills in Exchange“

Der Jugendaustausch mit Afrika steht im Zentrum eines Symposiums, das vom 6. bis 8. Mai 2019 in Bonn stattfindet. Erstmals dabei sind europäische Träger. Gemeinsam soll ausgelotet werden, wie europäische Kooperationen für den Jugendaustausch mit Afrika gestaltet werden können. Karsten Weitzenegger arbeitet im Auftrag von INBAS und GIZ an einem Austauschformat der DAJ für berufliche Bildung.

Bonn, 29. April 2019. Von Montag, 6. Mai, bis Mittwoch, 8. Mai 2019 findet in der Deutschen Welle in Bonn ein dreitägiges Symposium statt. Organisiert wird es von Engagement Global gGmbH, unter deren Dach die Deutsch-Afrikanische Jugendinitiative (DAJ) 2016 startete, gemeinsam mit France Volontaires und Norwegian Agency for Exchange Cooperation.

Die Kommunikationssprache des Symposiums ist Englisch.

Unter dem Motto „European – African Youth Exchange. Making the case for active citizenship and solidarity” wird es in zahlreichen Workshops und Vorträgen unter anderem darum gehen, wie in Europa die Zusammenarbeit für den Jugendaustausch mit Afrika gestaltet werden kann. Das Symposium will auch ausloten, wie die Agenda 2030, also die nachhaltigen Entwicklungsziele, in den Jugendaustausch integriert werden kann, wie Strukturen für den Jugendaustausch zu stärken sind und welche Themen maßgeblich den Jugendaustausch der Zukunft bestimmen.

Aus der Taufe gehoben wurde die DAJ im Juni 2016. Die Initiative für die Stärkung des deutsch-afrikanischen Jugendaustauschs wird koordiniert von Engagement Global und bündelt bewährte Angebote wie beispielsweise den Freiwilligendienst weltwärts, das Schulaustauschprogramm ENSA und den Lerndienst ASA.

Auf afrikanischer Seite sind zivilgesellschaftliche Organisationen aus Benin, Südafrika und Tansania verantwortlich für die Umsetzung: Das Netzwerk Réseau AGYI Bénin in Benin, Wildlife and Environment Society of South Africa (WESSA) in Südafrika und Tanzania Youth Coalition (TYC) in Tansania.

Foto: Engagement Global/Dave Grossmann

Comments

Dear partners,

The African-German Youth Initiative has reached its end and it is time to say good-bye.

We would like to take this opportunity to say a big THANK YOU for the collaboration with you, the partnerships developed and the ongoing commitment to youth exchange and volunteering.

The 4-year pilot phase has been endlessly rich in learnings, innovations and meaningful dialogues. We are happy to share with you a resource guide containing the major learnings and tools developed.

You will get:

The AGYI Learning Paper, jointly developed by the members of the Steering Committee of the African German Youth Initiative (AGYI) as a compilation of the major learnings of the pilot phase.
A Toolbox compiling all major products and service offers developed by the AGYI partners in Benin, South Africa, Tanzania and on a continental level by the AU Commission.
The AGYI Results Booklet highlighting major impacts of the AGYI Pilot Phase in facts and figures.
A list of links to all major publications by the AGYI partners and an amazing set of inspiring videos.

AGYI Resource Guide
AGYI Learning Paper_Presentation
Skills Exchange Policy Paper

Please feel free to share the document with interested actors in the African-German volunteering and exchange sector.

This year has plunged youth exchange into a deep crisis. We were privileged to see during the AGYI pilot greatly inspiring innovations, the amazing effects of youth engagement and the power of enhanced dialogue between German and African partners. This makes us confident that the youth exchange and volunteering sector will further grow towards more diversity, stronger partnerships and future-ready formats beyond the Covid19-crisis.

On behalf of the GIZ AGYI team, I would like to thank you for the moments of exchange and insights shared. It was a great pleasure!

We wish you and your families a restful and safe holiday season!

Best wishes,

Maria

OECD: Mittel für Entwicklungszusammenarbeit 2017 leicht gesunken

Paris/Berlin, 9. April 2018 – Die staatlichen Mittel für Entwicklungszusammenarbeit der Geberländer im OECD-Entwicklungsausschuss (DAC) sind 2017 leicht auf 146,6 Milliarden US-Dollar gesunken. Gegenüber 2016 ist das ein Rückgang um 0,6 Prozent. Grund dafür waren vor allem geringere Ausgaben für Flüchtlinge in den Geberländern. Gleichzeitig sind mehr Mittel in die Länder geflossen, die am dringendsten Hilfe benötigen. Dies geht aus den vorläufigen Daten zur Entwicklungszusammenarbeit hervor, die die OECD heute veröffentlicht hat.

Ohne die Ausgaben für Flüchtlinge in Geberländern sind die Nettoausgaben zur Entwicklungszusammenarbeit der DAC-Mitglieder gegenüber 2016 real um 1,1 Prozent (d. h. bereinigt um Inflation und Währungsschwankungen) gestiegen. Die Ausgaben für die Versorgung von Flüchtlingen gingen gleichzeitig um 13,6 Prozent auf 14,2 Mrd. US-Dollar zurück. Hintergrund ist der Rückgang der Flüchtlingszahlen, vor allem in Europa. 2017 beliefen sich die Kosten für die Aufnahme von Flüchtlingen auf 9,7 Prozent der Gesamtausgaben für Entwicklungszusammenarbeit, 2016 waren es noch 11 Prozent.

Die bilaterale Hilfe für die am wenigsten entwickelten Länder stieg real um 4 Prozent auf 26 Mrd. US-Dollar,  nachdem sie mehrere Jahre in Folge gesunken war. Die Hilfe für Afrika stieg um 3 Prozent auf 29 Mrd. US-Dollar. Innerhalb Afrikas stieg die Hilfe für die Subsahara-Region ebenfalls  um 3 Prozent auf 25 Mrd. US-Dollar. Die Ausgaben für humanitäre Hilfe wuchsen um 6,1 Prozent auf 15,5 Mrd. US-Dollar.

Die gesamten Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit betragen gemessen an den kumulierten Bruttonationaleinkommen (BNE) der DAC-Mitglieder 0,31 Prozent. Damit bleiben sie weiter deutlich unter dem Ziel der Vereinten Nationen. Im Rahmen der UN haben sich die Geberländer verpflichtet, 0,7 Prozent ihres BNE für die Entwicklungszusammenarbeit aufzuwenden.

„Es ist gut, dass heute mehr Geld dorthin fließt, wo es am dringendsten gebraucht wird. Wir sind aber noch nicht am Ziel. Zu viele Geber bleiben nach wie vor weit hinter dem 0,7-Prozent-Ziel zurück „, sagte OECD-Generalsekretär Angel Gurría. „Die Unterstützung der Entwicklungsländer ist der beste Weg, um Stabilität und integratives Wachstum zu fördern und von entscheidender Bedeutung, damit die Entwicklungsländer die Sustainable Development Goals erreichen. Die Geberländer sollten den wirtschaftlichen Aufschwung nutzen und ihre Anstrengungen verstärken, um die Entwicklungszusammenarbeit auszubauen und sicherzustellen, dass sie die Ärmsten erreicht. “

Seit 1988 können bestimmte Ausgaben aus der Flüchtlingshilfe im ersten Jahr nach der Ankunft auf die Beiträge zur Entwicklungszusammenarbeit angerechnet werden. In neun Ländern machten diese Ausgaben mehr als 10 Prozent der gesamten Entwicklungszusammenarbeit aus. In Deutschland, Griechenland, Island und Italien liegt der Anteil sogar bei mehr als 20 Prozent.

Insgesamt stiegen die gesamten Nettobeiträge 2016 in elf Ländern, wobei die Aufwendungen in Frankreich, Italien, Japan und Schweden am stärksten zulegten. Die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit sanken in 18 Ländern, in vielen Fällen aufgrund der geringeren Ausgaben für Flüchtlinge. Die stärksten Rückgänge waren in Australien, Österreich, Griechenland, Ungarn, Norwegen, Slowenien, Spanien und der Schweiz zu verzeichnen.

Unter den Nicht-DAC-Mitgliedern, die ihre Ausgaben an die OECD melden, verzeichneten die Vereinigten Arabischen Emirate im Jahr 2017 die höchsten Beiträge gemessen am BNE (1,31%).

„Ich freue mich, dass die Mittel der Entwicklungszusammenarbeit in den am wenigsten entwickelten Ländern gestiegen sind, und ich möchte die DAC-Mitglieder auffordern, diese Bemühungen fortzusetzen. Wir sollten die Beiträge für langfristige Zwecke in den bedürftigsten Ländern investieren und mit Darlehen an Länder mit mittlerem Einkommen vorsichtig sein“, sagte die DAC-Vorsitzende Charlotte Petri Gornitzka.

Fünf DAC-Länder – Dänemark, Luxemburg, Norwegen, Schweden und das Vereinigte Königreich – erfüllten 2017 das Ziel der Vereinten Nationen und wendeten mindestens 0,7 Prozent ihres BNEs für die Entwicklungszusammenarbeit auf. Nachdem Deutschland 2016 das Ziel ebenfalls erreicht hatte, fiel es 2017 zurück und bleibt neben 24 weiteren Geberländern unter dem Schwellenwert.

Gelder aus der Entwicklungszusammenarbeit machen mehr als zwei Drittel der Außenfinanzierung für die am wenigsten entwickelten Länder aus. Der OECD-Entwicklungsausschuss drängt darauf, dass Mittel aus der Entwicklungszusammenarbeit besser als Hebel genutzt werden, um in armen Ländern private Investitionen anzuregen und Steuereinnahmen zu generieren, um so die Sustainable Development Goals der UN zu erreichen.

Die meisten Mittel, die der Entwicklungszusammenarbeit dienen, werden in Form von Zuschüssen gewährt. Allerdings stieg das Volumen der Darlehen an Entwicklungsländer im Jahr 2017 um 13 Prozent. Bei einigen Geberländern machten die Vorzugsdarlehen mehr als ein Viertel der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit aus.

Herero- und Nama-Opferverbände kommen nach Hamburg

Zwischen 1904 und 1908 verübten die deutschen Kolonialtruppen im damaligen Deutsch-Südwest-Afrika einen Völkermord an den Volksgruppen der Herero und Nama, mit dessen schwerwiegenden Folgen die Nachfahren der Opfer bis in die Gegenwart hinein konfrontiert sind. Diese sind Thema des zweiten Transnationalen Herero- und Nama-Kongresses, den die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland Bund e. V. und die Rosa Luxemburg Stiftung Hamburg zusammen mit dem zivilgesellschaftlichen Bündnis „Quo Vadis Hamburg“ am 6. und 7. April in Hamburg veranstalten.

Die Auseinandersetzung mit der Kolonialgeschichte Hamburgs wurde vor rund zwanzig Jahren durch verschiedene zivilgesellschaftliche Initiativen, insbesondere durch das Engagement der Black Communities und People of Color angestoßen. 2014 entschloss sich der Senat, die Aufarbeitung des kolonialen Erbes systematisch anzugehen. Zur Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlage wurde an der Universität Hamburg die Forschungsstelle „Hamburgs (post-)koloniales Erbe / Hamburg und die frühe Globalisierung“ eingerichtet, deren Finanzierung Anfang März von der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung um weitere fünf Jahre verlängert wurde. Die Hamburger Museen haben sich in verschiedenen Ausstellungen und Projekten dem Thema angenommen und auch bei der Kontextualisierung der zahlreichen unkommentierten Kolonialdenkmäler in der Stadt gibt es erste Fortschritte. So wurde jüngst in Jenfeld an der denkmalgeschützten Lettow-Vorbeck-Kaserne eine Informationstafel über General Lothar von Trotha angebracht, die seine Verantwortung an dem Völkermord an den Herero und Nama klar benennt.

Weitere Informationen zu dem Kongress finden Sie unter: https://colonial-amnesia-quovadishh.eu/

Der gewaltsamen Durchsetzung der deutschen Kolonialherrschaft fielen etwa 80 Prozent der Herero und 50 Prozent der Nama zum Opfer. Insgesamt starben bis zu 100.000 Menschen; Männer, Frauen und Kinder; die meisten von ihnen ließen die deutschen Truppen elendig in der Wüste verdursten und verhungern. Die Überlebenden wurden enteignet, in Lager interniert, misshandelt, vergewaltigt und zu harter Zwangsarbeit gezwungen. Viele überlebten diese brutale Behandlung nicht. Die Folgen des Genozids sind bis heute in Namibia spür- und sichtbar. Der Völkermord ist ein gesamtgesellschaftliches Trauma, das auch hundert Jahre später psychologisch, wirtschaftlich, sozial, kulturell und politisch nachwirkt.

Welche Rolle hat Hamburg beim ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts gespielt? Welche Spuren der Kolonialgeschichte finden sich im Stadtraum und was passiert mit den erinnerungspolitischen Leerstellen? Diese Fragen stellt der Zweite Transnationale Herero- und Nama-Kongress, zu dem die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland Bund e. V. und die Rosa Luxemburg Stiftung Hamburg zusammen mit dem zivilgesellschaftlichen Bündnis „Quo Vadis Hamburg“ am 6. und 7. April nach Hamburg eingeladen hat. Erstmalig zu Gast in der Hansestadt ist eine Delegation von Vertreterinnen und Vertretern der Herero und Nama, die sich im Rahmen der Konferenz mit diesen und anderen Fragen auseinandersetzen werden.

Dass Hamburg in der Geschichte des Genozids an den Herero und Nama eine Schlüsselrolle zukommt, steht wissenschaftlich mittlerweile außer Frage. Die Hafenstadt war die koloniale Handelsmetropole des Kaiserreichs. So war es auch die Hamburger Kaufmannschaft, die 1883 – am Vorabend der Berliner West-Afrika-Konferenz (1884/85) – mit einer Denkschrift an den Reichstag appellierte, deutsche Kolonien in Afrika zu errichten. Der damalige Präses der Hamburger Handelskammer Adolph Woermann dominierte mit seiner Deutsch-Ost-Afrika-Linie jahrzehntelang den Linienverkehr nach Ostafrika und führte später auch die Truppentransporte in die Kolonien durch.

In Anerkennung der moralisch-politischen Verantwortung für die historischen Ereignisse hat der Hamburger Senat anlässlich des zweiten Transnationalen Herero- und Nama-Kongress die Delegation der Herero- und Nama-Opferverbände zu einem Senatsempfang in das Rathaus eingeladen.

Textilbündnis setzt sich verbindliche Ziele und arbeitet international

Auf seinem Weg in Richtung besserer Arbeitsbedingungen, mehr Umweltschutz und fairen Löhnen in Textil-Lieferketten, geht das Bündnis für nachhaltige Textilien in die nächste Phase: Die ambitionierten Bündnisziele werden von konkreten individuellen Zielvorgaben für alle Mitglieder für den Zeitraum 2018 bis 2020 untermauert. Darüber hinaus wird sich das Bündnis noch stärker international ausrichten und dazu die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern intensivieren.

Der Steuerungskreis des Bündnisses für nachhaltige Textilien hat auf seiner Sitzung am 22. und 23. November 2017 erstmals verbindliche Zeitziele für alle Mitglieder beschlossen. Diese bauen auf den individuellen Maßnahmenplänen auf und gelten für den Zeitraum von 2018 bis 2020. So müssen Mitglieder z.B. eine Risikoanalyse erstellen, Geschäftspartner und Produzenten systematisch erfassen, konkret darauf hinwirken, dass ihre Zulieferer keine giftigen Chemikalien einsetzen und Prozesse etablieren, die Kinder- und Zwangsarbeit verhindern. Weitere Ziele gibt es zu existenzsichernden Löhnen. Das Thema soll im kommenden Jahr ein Schwerpunkt im Bündnis sein.

Neben den individuellen Anforderungen, wurden auch gemeinsame Bündnisziele konkretisiert: Hierzu gehört beispielsweise das gemeinsame Ziel, bis 2020 mindestens 35% nachhaltige Baumwolle einzusetzen. Dabei müssen 10% der Gesamtmenge Bio-Baumwolle sein. Bis 2025 soll der Gesamtanteil nachhaltiger Baumwolle dann auf insgesamt 70% steigen, der von Biobaumwolle auf 20%.
„Die Mitglieder haben sich auf konkrete Zeit- und Mengenziele geeinigt. Das ist ein weitreichender Schritt für das Textilbündnis und ein großer Hebel für echte Verbesserungen in den Produktionsländern,“ sagt Dr. Jürgen Janssen, Leiter des Bündnissekretariats.

Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen, Politik, Gewerkschaften und Standardorganisationen wollen die Ziele durch die Wahrnehmung ihrer individuellen Verantwortung, durch gemeinsames Engagement in Produktionsländern und gegenseitige Unterstützung umsetzen.

Darüber hinaus hat der Steuerungskreis beschlossen, die internationalen Kooperationen des Textilbündnisses mit strategischen Partnern weiter auszubauen, um eine noch größere Breitenwirkung zu erzielen, die Vorgehensweisen abzustimmen und Anforderungen international anzugleichen.

Zivilgesellschaft veröffentlicht Roadmaps und zeigt Transparenz

Die Verpflichtung zur Erstellung einer Roadmap galt allen Mitgliedern, inklusive den zivilgesellschaftlichen Organisationen des Textilbündnisses. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert das vorgegebene Indikatorenraster für zivilgesellschaftliche Organisationen als nicht zweckmäßig. Eine politische Lobbyorganisation wie der vzbv produziert keine eigenen Textilien und arbeitet nicht im Bereich Chemikalienmanagement. Auch Maßnahmen vor Ort in den textilproduzierenden Ländern wie Indien, Bangladesch und Vietnam gehören nicht zum Arbeitsgebiet des vzbv. Der vzbv hat dennoch eine Roadmap eingereicht, die als plausibel bewertet wurde. Der vzbv wird seine Roadmap Ende Juli 2017 gemeinsam mit weiteren zivilgesellschaftlichen Mitgliedern des Textilbündnisses veröffentlichen und auf der Webseite des Bündnis offenlegen.

„Um spürbare Veränderungen zu erreichen, brauchen wir ein breites Bündnis aus Unternehmen, die Einfluss auf den Markt haben und durch ihr Engagement die Bedingungen in den Produktionsländern verändern können. Nur dann macht ein Textilbündnis Sinn. Viele Mitglieder des Bündnisses zeigen, dass sie Verantwortung übernehmen wollen. Es ist wichtig, dass die Unternehmen auch dabei bleiben und das Bündnis nicht wieder verlassen, wenn es ernst wird“, sagt Kathrin Krause, Nachhaltigkeitsexpertin beim vzbv.

Das Textilbündnis wurde 2014 als Antwort auf Rana Plaza gegründet

Das Bündnis für nachhaltige Textilien ist eine Multi-Akteurs Partnerschaft aus Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Standardorganisationen sowie der Bundesre-gierung. Die Akteure haben sich 2014 zusammengeschlossen, um gemeinsam Verbesserungen entlang der gesamten Textil-Lieferkette durchzusetzen. Hierzu haben sie ambitionierte soziale und ökologische Ziele vereinbart. Mit Hilfe von individuellen Maßnahmen der Mitglieder und gemeinsamen Bündnisinitiativen in den Produktionsländern verfolgen die Akteure diese Ziele in der Praxis.

 

NAchhaltigkeit und Ethik an Hochschulen
Nachhaltigkeit und Ethik müssen an Hochschulen selbstverständlich werden

Ich unterstütze Forderungen von studentischen Initiativen für Nachhaltigkeit und Ethik an Hochschulen und habe dazu eine Petition unterzeichnet. Weitere Personen und Organisationen sind willkommen, die Petition mitzutragen: http://www.nachhaltige-hochschulen.de/unterzeichnen/#/

Warum brauchen wir Veränderungen an unseren Hochschulen?

Angesichts globaler und lokaler Herausforderungen wie dem fortschreitenden Klimawandel, Ressourcenverknappung, zunehmendem Biodiversitätsverlust sowie zwischen- und innerstaatlichen Konflikten, sozialer Ungleichheiten und Ernährungsunsicherheiten fordern wir ein Umdenken an den Hochschulen in Deutschland und eine Ausrichtung von Lehre, Forschung, Betrieb und Governance am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung. Ein fundamentaler Wandel unserer Wertesysteme und Lebensstile ist notwendig. Daher brauchen und fordern wir Hochschulen, die Vorbild für gesellschaftlichen Wandel sind und verantwortungsvolle Fachkräfte und Entscheidungsträger_innen ausbilden.

Warum ein Positionspapier?

Schwerpunkt des Positions- und Forderungspapiers Nachhaltigkeit & Ethik an Hochschulen (PDF) ist die Bündelung der Forderungen vieler Vereine, Initiativen, Organisationen und Gruppen, die sich für ähnliche und sich ergänzende Ziele einsetzen, um Hochschulstrukturen hin zu mehr Nachhaltigkeit zu verändern.

Erreicht man mit einzelnen Veranstaltungen oft nur wenige Menschen, bietet ein Forderungspapier, hinter dem viele Gruppen und Einzelpersonen stehen, die Möglichkeit, einen institutionellen und strukturellen Hebel anzusetzen.

Die konkreten Forderungen und Beispiele für mögliche Maßnahmen, die wir
im Papier beschreiben, sollen als Anregungen verstanden werden, über die die
Akteure jedoch selbstverständlich hinausgehen können.

Das Positionspapier soll außerdem eine Aufforderung zur Diskussion in der Hochschule und der Wissenschafts- und Hochschulpolitik sein. Wir wollen mit allen Adressaten und Interessierten ins Gespräch kommen und zusammen an einer zukunftsfähigen Hochschullandschaft arbeiten.

Die Ziele unseres Positions- und Forderungspapiers

Wir wollen mit diesem Positionspapier zu Veränderungen anregen und durch konkrete Vorschläge und Beispiele aufzeigen, wie nachhaltige Strukturen an Hochschulen schon heute umgesetzt und gelebt werden können.

Das Positionspapier verfolgt dabei drei übergeordnete Ziele:

  1. Das Verantwortungsbewusstsein für einen nachhaltigen Umgang mit Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt bei Hochschulleitungen, Studierenden, Wissenschaftler_innen und den weiteren Hochschulangehörigen zu fördern.
  2. Alle Hochschulangehörigen und Verantwortlichen der Wissenschaftspolitik zu strukturellen Veränderungen in den Bereichen Lehre, Forschung und Betrieb anzuregen und konkrete Wege des Wandels aufzuzeigen.
  3. Nachhaltiges und ethisches Handeln als Selbstverständlichkeit in Hochschulen und so in der Konsequenz auch in der Gesellschaft zu etablieren.

Petition unterzeichnen

Was fordern wir?

Das Positionspapier fasst die notwendigen Maßnahmen für einen nachhaltigen und sozial verantwortlichen Alltag an Hochschulen in den Handlungsbereichen

  • Betrieb (z.B. Einführung und Umsetzung eines verantwortungsvollen Umweltmanagements)
  • Lehre (z.B. Theorien- und Methodenvielfalt in der Lehre
  • Forschung (z.B. Forschung für die und mit der Gesellschaft, u.a. den Dialog mit zivilgesellschaftlichen Akteuren)
  • Governance (z.B. personelle und institutionelle Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategien) zusammen.

An wen richten wir unsere Forderungen?

Das Positions- und Forderungspapier „Nachhaltigkeit und Ethik an Hochschulen“ richtet sich an alle Hochschulangehörigen, bes. Hochschulleitungen, Partner der Hochschulen (z.B. Studierendenwerke) sowie bildungspolitischen Akteure auf Landes- und Bundesebene.

Petition unterzeichnen

Weitere Informationen zu den Initiativen finden sich hier

  • netzwerk n e.V. (verbindet und stärkt zahlreiche Initiativen und Einzelpersonen, die sich für mehr Nachhaltigkeit an Hochschulen engagieren),
  • sneep e.V. (fordert und fördert den Diskurs zu ethischem und nachhaltigen Wirtschaften an den Hochschulen und in der Praxis),
  • Weitblick e.V. (setzt sich in Deutschland sowie international für gerechtere Bildungschancen ein),
  • Was-bildet-ihr-uns-ein? e.V. (fordert ein gerechtes und partizipatives Bildungssystem).