Gemeinsames Internetportal der 16 Deutschen Länder zur Entwicklungspolitik

16 auf einen Streich: www.entwicklungspolitik-deutsche-laender.de

Wenn es um Entwicklungspolitik geht, denken wir vorwiegend in großen Maßstäben. Sie ist – so die verbreitete Wahrnehmung – Aufgabe der Vereinten Nationen und der nationalen Regierungen. Tatsächlich wird globale Verantwortung aber gerade auch lokal wahrgenommen. Bereits seit über 50 Jahren beteiligen sich die Deutschen Länder mit eigenständigen Beiträgen an der Ausgestaltung der deutschen Entwicklungspolitik. Sie pflegen Partnerschaften, leisten entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit und fördern das vielseitige bürgerschaftliche Engagement für die „Eine Welt“. Die vielfältigen Programme und inhaltlichen Schwerpunkte der 16 deutschen Länder werden seit heute auf dem gemeinsamen Internetportal „Deutsche Länder in der Entwicklungspolitik“ (www.entwicklungspolitik-deutsche-laender.de) für alle Interessierten auf einen Klick dargestellt.

Für die Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele tragen alle gesellschaftlichen Ebenen weltweit eine gemeinsame Verantwortung. Die Deutschen Länder leisten mit ihrer Kompetenz im Regionalen wie Internationalen ihren Beitrag hierzu. Sie konzentrieren ihr entwicklungspolitisches Engagement vor allem auf ihre Kernkompetenzen und Zuständigkeiten: Bildung, Wissenschaft und Hochschule, Kultur, Wirtschaft, Migration, Gute Regierungsführung und Klimaschutz. Dabei steht die partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe und das Bemühen um eine nachhaltige Entwicklung immer im Vordergrund. Auf den Seiten des neuen Internetportals werden die entwicklungspolitischen Ziele und Aktivitäten der 16 Deutschen Länder übersichtlich dargestellt. Dieses wurde heute freigeschaltet und soll schrittweise ausgebaut werden. „Das Portal öffnet den Blick auf das vielfältige Engagement der Länder und ihren Willen, einen Beitrag zur weltweiten nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Es bietet Anknüpfungspunkte für alle, die sich mit ihrem Know-how und Engagement der Einen Welt verpflichtet fühlen“, erklärt Dr. Kambiz Ghawami, Geschäftsführender Vorsitzender des World University Service (WUS). Die 16 Deutschen Länder haben den WUS mit der Erstellung und redaktionellen Betreuung des Portals beauftragt.

„Auch wenn die Pflege der internationalen Beziehungen grundsätzlich Sache des Bundes ist, so wird doch die Qualität der Kontakte ins Ausland von vielen Repräsentanten aus Landespolitik, Wirtschaft und Gesellschaft sowie dem Wirken der unzähligen, vielfach auch ehrenamtlichen Initiativen bestimmt“, so Ghawami weiter. „Die praktische Zusammenarbeit in der Entwicklungspolitik zeigt, dass Partnerschaft erfolgreich ist, wenn ein gegenseitiges Interesse an Kooperation besteht. Das erfordert Mut und Ausdauer von allen Beteiligten sowie einen nüchternen Blick auf das gemeinsame Wohl in einer vernetzten Welt. Zu oft würden Vorurteile die Sicht auf die eigentlich gegenseitige Abhängigkeit versperren.“

Ghawami betont: „Jeder und jede Einzelne, ob mit dem individuellen Verhalten oder organisiert in Initiativen, kann Einfluss auf eine faire Ausgestaltung der Globalisierung nehmen. Ich lade alle ein, sich aktiv an der Entwicklungspolitik zu beteiligen. Hierzu bietet die gemeinsame Internetseite der Länder eine gute Informationsplattform.“

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Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte nach Deutschland | OECD Bericht

Deutschland gehört zu den OECD-Ländern mit den geringsten Hürden für die Zuwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte. Dennoch fällt die dauerhafte Arbeitsmigration im internationalen Vergleich gering aus. Die Zahl der Arbeitsmigranten aus Ländern außerhalb der EU und der Europäischen Freihandelsregion EFTA liegt bei 25.000 pro Jahr, das sind etwa 0,02 Prozent der Bevölkerung. Australien, Dänemark, Kanada und das Vereinigte Königreich verzeichnen hingegen fünf bis zehnmal so viele beschäftigungsorientierte Zuwanderer.

Der neue OECD-Bericht „Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte: Deutschland“ beschäftigt sich mit der Frage, ob es der deutschen Migrationspolitik gelingt, die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts zu erfüllen, ohne dadurch die Entwicklungsperspektiven in den Herkunftsländern zu beeinträchtigen. Er konzentriert sich auf die gesteuerte Arbeitsmigration, also jene Zuwanderung, die der direkten Kontrolle durch die Politik unterliegt.

Mehr als durch das System selbst wird die Arbeitsmigration jedoch durch die Schwierigkeiten eingeschränkt, passende Kandidaten zu finden, deren Kompetenzprofil der Nachfrage der Arbeitgeber entspricht. Die Bemühungen staatlicher und privater Stellen, Arbeitgeber bei der Deckung kritischer Fachkräfteengpässe durch internationale Personalbeschaffung zu unterstützen, wurden erst kürzlich ausgeweitet. Arbeitgeber, insbesondere im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), bei denen ein Großteil des Bedarfs gemeldet wird, scheinen auf Deutschkenntnissen und sehr spezifischen Qualifikationen zu bestehen, die im Ausland – selbst in traditionellen Herkunftsländern in Mittel- und Osteuropa – schwer zu finden sind. Die Infrastruktur für die Vermittlung der deutschen Sprache im Ausland war ursprünglich nicht auf die Unterstützung der qualifizierten Zuwanderung ausgerichtet, und die Nachfrage nach Sprachkursen übersteigt derzeit in vielen Ländern das Angebot.

Zusammenfassend stellt die OECD fest, dass die bestehenden Rahmenbedingungen für die Arbeitsmigration in Deutschland kein Hindernis für die qualifizierte Zuwanderung darstellen, sie könnten jedoch verbessert und stärker an die sich wandelnden Erfordernisse des Arbeitsmarkts angepasst werden. Um das System weiter zu verbessern und es für einen zwar noch nicht akuten, aber dennoch absehbaren Arbeitskräftemangel zukunftsfest zu machen, werden einige Maßnahmen
empfohlen.

Überblick über die Empfehlungen zur verbesserten Steuerung der Arbeitsmigration

A. Verwaltungsverfahren vereinfachen
– Neufassung der Beschäftigungsverordnung durch zahlenmäßige Begrenzung der
Kategorien und Umstellung vom „Anwerbestopp mit Ausnahmen“ auf „grundsätzliche
Zulässigkeit der Arbeitsmigration bei Erfüllung einer Reihe von klar definierten
Bedingungen“.
– Bereitstellung einer internetbasierten Plattform, auf der Anträge eingereicht und
der Bearbeitungsstand abgefragt werden können.
– Ergänzung der Positivlisten um regionale Elemente und globalere Berücksichtigung
bisheriger Personalbeschaffungsbemühungen bei der Vorrangprüfung.

B. Neue Zugangsmöglichkeiten für die Arbeitsmigration schaffen
– Erwägung nach Alter gestaffelter Entgeltgrenzen für hochqualifizierte Berufe.
– Weitere Förderung des dualen Systems als Migrationsoption für das mittlere
Qualifikationsniveau und gleichzeitige Entwicklung geeigneter Unterstützungsmaßnahmen
für internationale Auszubildende unter Gewährleistung einer gerechten
Kostenteilung.
– Prüfung einer möglichen Ausweitung der zwischenstaatlichen Abkommen über
Europa und über die gegenwärtig abgedeckten Sektoren hinaus, bis hin zur
Einbeziehung des betrieblichen Ausbildungssystems.
– Zulassung der Arbeitsmigration in Mangelberufen des mittleren Qualifikationsniveaus
für anerkannte Berufsqualifikationen.

C. Arbeitsmarktorientierte Zuwanderung nach Deutschland gezielter fördern
– Bessere Informationen für Arbeitgeber über bestehende Möglichkeiten der Arbeitsmigration.
– Stärkere Fokussierung auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen,
insbesondere im Hinblick auf administrative Unterstützung.
– Entwicklung von Ausbildungsmaßnahmen im Ausland in Zusammenarbeit mit
Vertretern der Arbeitgeberseite.
– Unterstützung von Arbeitsmigranten durch mit den Arbeitgebern abgestimmte
Sprachkursangebote.
– Motivierung internationaler Studierender zum Erlernen der deutschen Sprache und
Förderung deutscher Sprachkurse in den wichtigsten Herkunftsländern.

D. Monitoring der Arbeitsmigration verbessern
– Bessere Maßnahmen zur Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung gesetzlicher
Regelungen sowohl vor als auch nach der Einstellung.
– Verbesserte Datenerhebung und Überwachung der Arbeitsmigration, einschließlich
einer besseren Datenverknüpfung zwischen

Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte nach Deutschland | OECD Bericht
Hrsg. OECD, Februar 2013, 212 Seiten, € 28,-
Weitere Informationen und Bezugsquellen finden Sie unter:
www.oecd.org/berlin/publikationen/arbeitsmigration.htm