OECD Report
COVID-19 hat dramatischen Auswirkungen auf fragile Regionen

Die Agenda 2030 befindet sich an einem kritischen Punkt. Fortschritte bei den nachhaltigen Entwicklungszielen in fragilen Kontexten hatten sich bis 2019 verlangsamt. Mit dem Coronavirus sind selbst diese Fortschritte ins Stocken geraten oder kehren sich ins Gegenteil um. Während sich das volle Ausmaß der pandemiebedingten Auswirkungen erst jetzt entfaltet, zeigt sich die Notwendigkeit dringender, kollektiver Reaktionen, um den Bedürftigsten zu helfen und sicherzustellen, dass niemand zurückbleibt.

Der OECD-Bericht „States of Fragility 2020“ untersucht Fragilität – die Kombination aus Risikoexposition und unzureichender Bewältigungskapazität eines Staates mit Folgen wie Gewalt, Armut, Ungleichheit, Vertreibung, Umwelt- und Politikdegradation – als eine Geschichte in zwei Teilen: den globalen Zustand der Fragilität vor COVID-19 und die dramatischen Auswirkungen der Pandemie auf fragile Regionen. Er untersucht die Sichtweise und die Praxis in Bezug auf Fragilität und schlägt neue Ideen zur Analyse des Humankapitals und zur Konfliktverhütung vor.

Direktzugang zur Online-Ausgabe: https://doi.org/10.1787/ba7c22e7-en

Welttag für den Kompetenzerwerb junger Menschen #WYSD

Junge Menschen brauchen belastbare Fähigkeiten für die Zeit von COVID-19 und danach

Heute am 15. Juli ist #WorldYouthSkillsDay! Eine weltweite Feier für Fähigkeiten, mit denen junge Menschen ihr Leben gestalten können. Verbunden mit der Forderung, überall Zugang zu qualitativ hochwertiger beruflicher Bildung #TVET zu schaffen.

Jedes Jahr am 15. Juli machen Institutionen und Organisationen weltweit auf das Thema allgemeine und berufliche Bildung junger Menschen aufmerksam. 2015 wurde der Welttag für den Kompetenzerwerb von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen. Weitere Informationen finden Sie auf der Themen-Website der Vereinten Nationen. https://www.un.org/en/observances/world-youth-skills-day

Im Jahr 2020 ist die Welt von der Corona-Pandemie geprägt. Gerade auf junge Menschen wirken sich die Pandemie und die weltweiten Schutzmaßnahmen aus. Sie sind von den Schließungen und Beschränkungen der Schul- und Bildungseinrichtungen massiv betroffen. Die genauen Auswirkungen lassen sich bisher nur erahnen.

Schätzungen zufolge sind derzeit fast 70% der Lernenden weltweit von Schulschließungen auf allen Bildungsstufen betroffen. Die Befragten einer von der UNESCO, der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Weltbank gemeinsam gesammelten Umfrage unter Berufsbildungseinrichtungen gaben an, dass Fernunterricht die häufigste Methode zur Vermittlung von Fähigkeiten geworden ist, mit erheblichen Schwierigkeiten, unter anderem bei der Anpassung von Lehrplänen. Vorbereitung, Konnektivität oder Bewertungs- und Zertifizierungsprozesse für Auszubildende und Ausbilder.

Vor der aktuellen Krise waren junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren dreimal häufiger arbeitslos als Erwachsene und sahen sich häufig einer längeren Übergangszeit von der Schule zur Arbeit gegenüber. In Gesellschaften nach COVID-19 müssen junge Menschen, die aufgefordert werden, zu den Wiederherstellungsbemühungen beizutragen, über die Fähigkeiten verfügen, um sich entwickelnde Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen, und über die Widerstandsfähigkeit, sich an künftige Störungen anzupassen.

Es werden mehrere virtuelle Veranstaltungen zum Thema „Skills for a Resilient Youth in the Era of COVID 19 and Beyond“ stattfinden. Nehmen Sie auf ab 16 Uhr teil an der Online-Podiumsdiskussion, die von den Ständigen Vertretungen Portugals und Sri Lankas bei den Vereinten Nationen zusammen mit der UNESCO, der IAO und dem Büro des Jugendbeauftragten des Generalsekretärs organisiert wurde. Programm: https://www.un.org/sites/un2.un.org/files/wysd_2020_concept_note_final.pdf

 

Bessere Qualitätsinfrastruktur in Entwicklungs- und Schwellenländern

BMZ und PTB treffen Vereinbarung über den Ausbau ihrer langfristigen Zusammenarbeit

Qualitätsinfrastruktur – wer sie aufbaut, schafft für sein Land die notwendigen Rahmenbedingungen für einen fairen Handel und industrielle Entwicklung sowie für einen wirksamen Verbraucher-, Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutz. Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) seit vielen Jahren den Aufbau von Qualitätsinfrastrukturen in Schwellen- und Entwicklungsländern. Im Mai 2020 haben BMZ und PTB eine neue Vereinbarung unterzeichnet, die den Auftrag der PTB deutlich ausbaut: Das Volumen für den Aufbau von Qualitätsinfrastruktur in Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit soll zukünftig jährlich mindestens 15 Millionen Euro betragen. „Die PTB ist auf dem Gebiet der Qualitätsinfrastruktur eine weltweit hoch angesehene Institution. Wir wollen mit der PTB auch in Zukunft eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Hierfür ist die jetzt geschlossene Vereinbarung ein wichtiger Meilenstein“, sagt Gunther Beger, Abteilungsleiter im BMZ und Unterzeichner der Vereinbarung.

Seit rund 60 Jahren unterstützt die PTB das BMZ beim Aufbau einer Qualitätsinfrastruktur in Schwellen- und Entwicklungsländern. In diesem Förderungsbereich finanziert das BMZ zurzeit 72 Vorhaben weltweit, von denen die deutliche Mehrzahl, 52 Vorhaben, von der PTB umgesetzt werden. Der PTB-Fachbereich Internationale Zusammenarbeit berät dabei Partnerländer bei der Entwicklung und Nutzung einer bedarfsgerechten und international anerkannten Qualitätsinfrastruktur. Zu einer funktionsfähigen Qualitätsinfrastruktur gehören Metrologie, Normung, Akkreditierung, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung. Sie sorgen für Vertrauen in Messergebnisse von z. B. Gewicht, Volumen, Temperatur oder Radioaktivität sowie in die Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen wie beispielsweise medizinische Analysen. Dazu PTB-Präsident Prof. Dr. Joachim Ullrich: „Die PTB sieht sich in der gesellschaftlichen Verantwortung die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit ihrer Fachexpertise im Bereich der Qualitätsinfrastruktur zu unterstützen und freut sich über den Wunsch des BMZ diese Arbeit noch weiter auszubauen. Unser besonderes Augenmerk werden wir auf Afrika legen.“

So wird die PTB beispielsweise die Mitgliedsstaaten der 2019 gegründete afrikanischen Freihandelszone AfCFTA (African Continental Free Trade Area) beim Aufbau einer international anerkannten Qualitätsinfrastruktur unterstützen. Der afrikanische Kontinent weist in diesem Bereich allerdings eine große Heterogenität auf. Die Spannbreite reicht von Ländern wie Südafrika und Ägypten, die bereits auf internationalem Niveau agieren, bis hin zu Ländern mit völlig unzureichenden qualitätssichernden Dienstleistungen. Der Abbau von technischen Handelshemmnissen ist jedoch nur dann möglich, wenn in allen Ländern der AfCFTA die Übereinstimmung der gehandelten Waren und Dienstleistungen mit vereinbarten Normen und gesetzlichen Vorschriften gewährleistet ist. Ferner müssen diese Verfahren der Konformitätsüberprüfung gegenseitig anerkannt werden. Hier berät die PTB auf panafrikanischer, nationaler und regionaler Ebene in Bezug auf organisatorischen Aufbau, arbeitsteilige Vorgehensweisen, Harmonisierung von Normen sowie einheitliche Regulierungen und fördert die Vernetzung mit internationalen Gremien. Der Aufbau einer digitalen Informationsplattform gehört dazu wie der Ausbau besserer Messkompetenz in Laboratorien und Unternehmen.

Gemeinsam gestalten: Migration aus Afrika nach Europa

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) nimmt in seinem Jahresgutachten 2020 erstmals Afrika in den Blick. Die „Afrika-Gipfel“ der EU, die Investorenkonferenz „Compact with Africa“ der G20 oder die „Agenda 2063“ der Afrikanischen Union zeigen, dass die weltpolitische Bedeutung dieses Kontinents zunimmt. Auch in der Migrationspolitik müssen Deutschland und Europa enger mit afrikanischen Staaten zusammenarbeiten. In seinem elften Jahresgutachten analysiert der SVR die Wanderungsbewegungen innerhalb Afrikas sowie aus Afrika nach Europa und Deutschland. Er beschreibt die Bedingungen und Folgen der Migration innerhalb und aus Afrika in andere Weltregionen sowie den Umgang der deutschen und europäischen Politik damit – und leitet daraus politische Empfehlungen ab, die über die aktuelle Corona-Krise hinaus gültig sind.

Berlin, 28. April 2020. Migration aus Afrika nach Europa? Dabei denken viele an jene verzweifelten Menschen, die von Nordafrika aus in Schlauchbooten in See stechen, um an der italienischen Küste zu landen. Tatsächlich ist das Wanderungsgeschehen in und aus Afrika mit seinen sehr unterschiedlichen Herkunfts-, Ziel- und Transitregionen deutlich vielfältiger. „Die meisten Medien berichten vor allem über Fluchtmigration. Daneben gibt es aber auch Arbeitsmigration, Migration von Studierenden und Hochqualifizierten, Heirats- und Familienmigration sowie zirkuläre Wanderungsbewegungen – innerhalb des afrikanischen Kontinents und, in geringerem Maße, auch interkontinental“, sagt Prof. Dr. Petra Bendel, die Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR). Wenig beachtet ist außerdem die Tatsache, dass afrikanische Staaten auch Ziel internationaler Migration sind, und dass einige von ihnen zu den Ländern gehören, die weltweit am meisten Flüchtlinge aufnehmen. „Es fehlt uns in Deutschland und Europa an Wissen über das Wanderungsgeschehen in und aus Afrika. Aber nur auf Basis einer soliden Bestandsaufnahme ist es möglich, Migration gemeinsam zu gestalten. Hierzu will der SVR beitragen“, begründet Prof. Bendel den thematischen Fokus des diesjährigen Jahresgutachtens.

Die EU verwendet derzeit viel Geld und Mühe darauf, irreguläre Migration aus Afrika zu unterbinden. „Migrationspolitik ist aber mehr als Grenzkontrolle“, so die SVR-Vorsitzende. Der SVR unterstützt darum die Idee, dass Deutschland gemeinsam mit anderen europäischen Staaten innerhalb der EU aktiv nach neuen Formen der Kooperation mit afrikanischen Staaten sucht. „Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 sollte hierfür genutzt werden. Die Bundesregierung sollte außerdem dafür Sorge tragen, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das jüngst in Kraft getreten ist, auch in afrikanischen Staaten Wirkung entfaltet. Ergänzend dazu sollte ein Weg für Menschen eröffnet werden, die keine akademische oder berufliche Qualifikation vorweisen können.“

Transnationale  Ausbildungspartnerschaften eröffnen

Die Bundesregierung sollte dafür Sorge tragen, dass das jüngst in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch in afrikanischen Staaten Wirkung entfaltet. Beispielsweise eröffnet das Gesetz grundsätzlich Interessierten die Möglichkeit, zu   Ausbildungszwecken nach Deutschland einzureisen. Dazu sollten kooperative  rojekte vor Ort gefördert und mit ausgewählten Herkunftsländern bilaterale Absprachen getroffen werden, etwa über transnationale   Ausbildungspartnerschaften. Ergänzend sollte ein Weg für jene eröffnet werden, die keine akademische oder berufliche  Qualifikation vorweisen können. Sie werden in diesem Gesetz bislang nicht berücksichtigt. Neuerdings werden  auch junge Menschen gesehen, die für eine berufliche Ausbildung nach Deutschland kommen und – sofern sie es wünschen – im nächsten Schritt als Fachkräfte im Arbeitsmarkt bleiben. Bislang sind solche Aufenthalte im Rahmen von Berufsbildungsexporten eine Ausnahme. Es ist  jedoch denkbar, dass die Marke ‚Training made in Germany‘ auch bei den Auszubildenden in afrikanischen Ländern eine Signalwirkung entfaltet.

Der SVR schlägt ein temporäres Arbeitsvisum gegen ‚Kaution‘ als neuen regulären Weg nach Europa vor.

Unter bestimmten Voraussetzungen sollten Migrantinnen und Migranten aus Afrika die Möglichkeit erhalten, bei dem europäischen Staat, den sie ansteuern, eine Art ‚Kaution‘ zu hinterlegen. Im Gegenzug können sie regulär einreisen und einen temporären Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit erhalten. Wenn sie anschließend fristgerecht ausreisen, erhalten sie dieses Geld wieder zurück. „Ein solches Visum würde es auch Arbeitnehmern ohne formale Qualifikation ermöglichen, kontrolliert einzureisen und könnte so irreguläre Migration reduzieren. Es wäre zugleich ein Instrument, um mit afrikanischen Staaten zu kooperieren“, sagt Prof. Panu Poutvaara, Ph.D., SVR-Mitglied und Wirtschaftsexperte. „Mit den temporär befristeten, aber nicht zwangsläufig einmaligen Aufenthalten soll zugleich das Potenzial von Migration für die Entwicklung im Herkunftsland aktiviert und genutzt werden. Die Zugewanderten sollen nach Ablauf des Visums zurückkehren und ihre Ersparnisse und neu gewonnenen Kontakte nutzen, um im Heimatland eine Firma zu gründen, in den Arbeitsmarkt einzusteigen oder in die Landwirtschaft zu investieren. Das kann Prozesse zirkulärer Migration initiieren, von denen alle Seiten profitieren, und so auch einen Beitrag zur Entwicklungszusammenarbeit leisten.“

Flüchtlingsschutz: Finanzierung sichern, neue Modelle erproben, Resettlement ausweiten.

Einige afrikanische Länder wie Uganda, der Sudan und Äthiopien gehören zu den Staaten, die weltweit am meisten Flüchtlinge aufnehmen. Die humanitären Organisationen, die Flüchtlinge dort versorgen, haben aber schwerwiegende Finanzierungsprobleme. Die Europäische Union sollte daher die Mittel für die humanitäre Flüchtlingshilfe erhöhen, und die Mitgliedstaaten der EU sollten ihre Resettlement-Kontingente ausbauen. Angesichts der Lage in Transitländern wie Libyen und auf dem Mittelmeer plädiert der SVR dafür, neue staatliche Missionen zur Seenotrettung auf europäischer Ebene einzusetzen und zu koordinieren. In Libyen werden viele Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten derzeit in Haftanstalten verbracht. „Diese müssen geschlossen und ihre Insassen und Insassinnen evakuiert werden. Notfalls sollte hier eine ‚Koalition der Aufnahmewilligen‘ vorangehen und diese Menschen aufnehmen“, sagt die SVR-Vorsitzende Prof. Bendel. „Zugleich muss an einer dauerhaften Form der Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU gearbeitet werden.“

Rückkehrpolitik kooperativer und nachhaltiger gestalten.

„Die Rückkehrpolitik ist ein notwendiger Bestandteil einer gemeinsam gestalteten Migrationspolitik“, sagt der Stellvertretende SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Daniel Thym. „Die von der EU definierten legitimen Ziele, den Grenzschutz zu verbessern und Migration wirksam zu kontrollieren, lassen sich aber nur gemeinsam mit afrikani­schen Regierungen erreichen. Dass ausreisepflichtige Personen nicht in ihre Herkunftslän­der zurückgeführt werden können, liegt derzeit hauptsächlich an der mangelnden Kooperation der Herkunftsstaaten. Hier müssen Lösungen gefunden werden, die auch die legitimen Interessen dieser Staaten berücksichtigen. Im Gegenzug zu Rücknahmevereinbarungen mit afrikanischen Staaten kann befristete Erwerbsmigration nach Europa erleichtert werden, wie es das SVR-Modell für temporäre Arbeitsvisa vorsieht.“ Wie wirksam bestehende Programme zur freiwilligen Rückkehr in afrikanische Länder sind, diese Frage ist bislang noch zu wenig erforscht. Der SVR empfiehlt, diese Programme zu evaluieren und sie besser zu koordinieren. Für eine nachhaltige Rückkehr sollten die Erfahrungen der Betroffenen stärker berücksichtigt und die Reintegrationsprogramme langfristiger gestaltet werden.

Prognosen zukünftiger Migrationsbewegungen sind unsicher.

Zu einer nüchternen und realistischen Betrachtung gehört es, anzuerkennen, dass die demografische Entwicklung auf den beiden Kontinenten in unterschiedliche Richtungen geht: „In Europa stagniert die Bevölkerungszahl, und in einigen Ländern und Regionen geht sie sogar zurück, während sie in Afrika wächst“, sagt Prof. Bendel. „Der Blick auf die Demografie allein erlaubt aber noch keine Aussagen über künftige Migrationsbewegungen, denn es gibt keinen eindeutigen oder gar linearen Zusammenhang zwischen Bevölkerungswachstum und Auswanderung. Prognosen eines baldigen ungebremsten Zuzugs aus Afrika nach Europa sind von den aktuellen Daten nicht gedeckt und wissenschaftlich nicht haltbar.“ Der SVR empfiehlt, unter der anstehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft ein wissenschaftliches Netzwerk anzustoßen, das die Migrationsbewegungen in und aus Afrika untersucht. Es soll auf bereits vorhandenen Prognosetechniken und Forschungsergebnissen aufbauen und diese systematisieren.

Das SVR-Jahresgutachten „Gemeinsam gestalten. Migration aus Afrika nach Europa“ finden Sie hier.

OECD betont Notwendigkeit von Hilfen gegen die Covid-19-Pandemie

Aktuelle Statistiken zur Entwicklungszusammenarbeit

Vorläufige Zahlen für 2019 zeigen einen Anstieg der öffentlichen Mittel für Entwicklungszusammenarbeit (ODA), insbesondere für die ärmsten Länder. Angesichts der Covid-19-Pandemie prüfen die OECD und die 30 Mitgliedsländer des OECD-Entwicklungshilfeausschusses (DAC) derzeit, wie über Entwicklungszusammenarbeit den am stärksten gefährdeten Ländern bei der Bewältigung der Krise am besten geholfen werden kann.

Den vorläufigen Zahlen zufolge haben die 30 DAC-Mitglieder in 2019 insgesamt 152,8 Milliarden US-Dollar für die Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt – ein Anstieg von 1,4% gegenüber dem Vorjahr. Achtzehn von ihnen erhöhten ihre Ausgaben, darunter insbesondere Österreich, Finnland, Griechenland, Ungarn, Japan, Korea, Norwegen und Slowenien. Auch in der Schweiz erhöhten sich die Ausgaben leicht (+0,6%). Elf Länder reduzierten ihre Mittel, darunter Polen, Portugal und Schweden. Auch in Deutschland sanken die Ausgaben leicht (-1,4%).

Unter folgenden Links finden Sie die jüngsten Zahlen und Erläuterungen im Detail:

Unter diesem Link lesen Sie das gemeinsame Statement der Länder im OECD-Entwicklungshilfeausschuss zur Covid-19-Krise vom 9. April 2020.

Untenstehend finden Sie darüber hinaus ausführliche Informationen auf Englisch.

OECD and donor countries working to focus development efforts on Covid-19 crisis, building on a rise in official aid in 2019

(Paris, 16 April 2020) – The OECD and member countries that provide foreign aid are exploring how they can work to help the most vulnerable countries to weather the Covid-19 crisis, as new data showed a rise in Official Development Assistance (ODA) in 2019, particularly to the poorest countries.

ODA from members of the OECD’s Development Assistance Committee (DAC) totalled USD 152.8 billion in 2019, a rise of 1.4% in real terms from 2018, according to preliminary data collected from official development agencies. Bilateral ODA to Africa and least-developed countries rose by 1.3% and 2.6% respectively. Excluding aid spent on looking after refugees within donor countries – which was down 2% from 2018 – ODA rose by 1.7% in real terms.

“This increase in the global development effort is an important first step, particularly as we now have an additional duty to step up support to those countries facing the harshest impacts of all from the coronavirus crisis,” said OECD Secretary-General Angel Gurría. “The response of development providers in the weeks and months ahead will be a critical force in the global battle against Covid-19. ODA has proved to be recession-proof in the past, including during the 2008 financial crisis, and I am confident it can be again.”

Total ODA in 2019 was equivalent to 0.30% of DAC countries’ combined gross national income, down from 0.31% in 2018 and below a target ratio of 0.7% of ODA to GNI. Five DAC members – Denmark, Luxembourg, Norway, Sweden and the United Kingdom – met or exceeded the 0.7% target (the same five countries as in 2018.) Among non-DAC donors, which are not counted in the DAC total, Turkey provided ODA equivalent to 1.15% of its GNI.

ODA rose in 18 DAC countries, with the largest increases in Austria, Finland, Greece, Hungary, Japan, Korea, Norway and Slovenia.  It fell in 11 countries, most notably in Poland, Portugal and Sweden, in some cases because of lower spending on refugees. Net ODA has risen for the most part steadily in volume terms from just below USD 40 billion in 1960. Despite the 2008 crisis, ODA rose by 69% in real terms between 2000, when the Millennium Development Goals were agreed, and 2010, as donors committed to increases.

On April 9, the DAC issued a joint statement acknowledging the importance of ODA to help developing countries through the Covid-19 crisis, and saying members would “strive to protect” ODA budgets.

“It’s good news that ODA is increasing and that more of it is going to Africa and the poorest countries. We must build on this positive trend, because this global crisis demands strong global cooperation.  Least developed countries will be the hardest hit by COVID-19. DAC members are already using ODA to help them respond to the double hit of health and economic crises. We will need to keep doing so throughout 2020 and beyond,” said DAC Chair Susanna Moorehead.

DAC members are sharing what they are doing to help developing countries combat the health crisis and economic fallout of the pandemic, with some donor countries already announcing reallocation of ODA money to support basic living conditions, build emergency health facilities and provide liquidity to developing country banks.

Mr. Gurría, in a joint statement with Mr. Achim Steiner, UN Development Programme Administrator, called on the international community and DAC members to act urgently to support those most vulnerable in the face of the crisis, including by increasing and sustaining ODA commitments. Ms Moorehead and OECD Development Co-operation Director Jorge Moreira da Silva urged DAC members to stand by their ODA commitments in March, to target efforts to health systems and vulnerable people and to ensure optimal coordination of humanitarian and development aid. To help them, the OECD is tracking the spread of Covid-19 in the world’s most fragile and insecure places on its States of Fragility platform.

The OECD is also working to analyse debt relief and other financial mechanisms for developing countries, donor support for women who make up the majority of health and care workers, support for global public goods – including research for new medicines or vaccines – and on longer-term analysis and guidance to help developing countries mitigate social and economic impacts. All official direct Covid19-related support to ODA-eligible countries, whether to invest in health systems or to protect and rebuild livelihoods will count as ODA.

Defined since 1969 as “government aid that promotes and specifically targets the economic development and welfare of developing countries”, ODA makes up over two thirds of external finance for least-developed countries.  The OECD’s aid statistics track official flows from DAC donors. The OECD also monitors flows from some non-DAC providers and private foundations. Preliminary data each April is followed by final statistics at the end of each year with a detailed geographic and sectoral breakdown.

The 2019 total comprised USD 149.4 billion in the form of grants, loans to sovereign entities and contributions to multilateral institutions; USD 1.9 billion to development-oriented private sector instrument (PSI) vehicles, USD 1.4 billion in net loans and equities to private companies operating in ODA-eligible countries and USD 149 million of debt relief.  Bilateral sovereign loans increased by 5.7% in real terms from 2018, suggesting some donors may be providing more concessional lending to low-income countries.

As in 2018, the 2019 data is expressed on a “grant equivalent” basis, offering a more realistic comparison between grants and loans, which account for around 17% of gross bilateral ODA, and a fairer measure of donor effort. Until 2018, loans were expressed on a “cash basis”, meaning their full face value was included then repayments were subtracted as they came in. The grant-equivalent methodology means only the “grant portion” of the loan, i.e. the amount “given” by lending below market rates, counts as ODA.

Links to aid data and background information:

Hamburg-Wahl: Kandidierende sprechen sich für Nachhaltige Entwicklungsziele #SDG aus

Zur Bürgerschaftswahl am 23. Februar habe ich zahlreiche Kandidierende gefragt, wie sie es im Hamburger Landesparlament mit der globalen 2030-Agenda halten werden.

Welchen Beitrag werden Sie in der Fraktion und im Landesparlament leisten, um in Hamburg die Umsetzung der Ziele für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen zu verbessern?

Bisher haben 29 Kandierende geantwortet, in allen Fällen positiv und detailreich, täglich werden es mehr. Das ist erfreulich, denn in den nächsten fünf Jahren muss die Politik vor Ort die Weichen immer mehr auf globale Nachhaltigkeit stellen. Das geht über die Legislaturperiode und die Stadtgrenzen hinaus. Gut zu wissen, dass die politisch entscheidenden Menschen hier mitdenken. Vielen Dank, dass Sie sich trotz Wahlkampf diese Mühe machen! Es geht um die Zukunft der Welt.

Alle Antworten werden auf abgeordnetenwatch.de veröffentlicht:

SPD

GRÜNE

CDU

LINKE

FDP

Hintergrund zur Frage

Die Regierungen haben versprochen, bis 2030 allen Menschen ein Leben in Würde ermöglichen und dazu den Frieden und die Freiheit in einer intakten Umwelt zu fördern. Die 17 Ziele (SDG) als konkrete Handlungsschritte der 2030-Agenda gelten weltweit. Eingebettet darin ist Klimaschutz ist ein gutes Beispiel, dass globale Ziele nur systematisch und mit Beteiligung aller erreichbar sind.

Der Senat hat dazu im Juli 2017 (Drucksache 21/9700) eine Bestandausnahme aller Ressorts vorgelegt, aber die Aktion offen gelassen. Staatliches Handeln ist dringend, braucht aber auch das Mitwirken aller, da es um soziale, wirtschaftliche und ökologische Veränderung geht.

Die Hamburger Zivilgesellschaft und viele Unternehmen haben diesen Weltzukunftsvertrag als nutzbares Leitbild erkannt, um ihre Beiträge zur gesellschaftlichen Transformation einzuordnen, die wir jetzt in unseren 20er Jahren leisten müssen. Dazu sind vielfältige Bündnisse entstanden. Im „Hamburger Ratschlag zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ haben sich Vereine und Verbände die Mühe gemacht, gemeinsam Forderungen an die Hamburger Politik zu erarbeiten. Das ist für die hier bedeutsamen Handlungsfelder unter www.2030hamburg.de dokumentiert.

Politik wirkt immer über die Landesgrenzen und Legislaturperioden hinaus. Der Streit darüber lohnt sich auch im Detail. Ich bitte Sie, diese Zukunftsthemen heute auf der Agenda zu halten und bei Entscheidungen nachvollziehbar zu bedenken. Viele Menschen fordern wie ich Nachhaltigkeit der Politik ein und geben bei den Bürgerschaftswahlen 10 Kreuze dafür.

abgeordnetenwatch.de

abgeordnetenwatch.de setzt sich durch Bürgerbeteiligung und Transparenz für eine selbstbestimmte Gesellschaft ein, in der jede:r gleich viel wert ist.

Nutzen Sie das Angebot, um Kandidierende in Hamburg gezielt zu befragen:
https://www.abgeordnetenwatch.de/hamburg

Ich habe meine Fragen auf die ersten Listenplätze aller Parteien verteilt, man kann dort aber nicht alle alles fragen. Irgendwann kommt der Spam-Filter. Falls Sie weitere Kandidierende fragen möchten, nur zu! Falls Sie kandidieren und auch eine Antwort geben möchten, schreiben Sie bitte in die Kommentare. Ich habe alle Antworten bis zum 19.02.2020 verlinkt, weitere können gern kommen. 😉